Morgenglosse

Warum vertraut man den Radfahrern so wenig?

In Linz sind bereits erste Schilder montiert, die Radlern das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel ermöglichen.
In Linz sind bereits erste Schilder montiert, die Radlern das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel ermöglichen.APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
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Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt mehr Sicherheit für Fahrradfahrende und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber manche Regeln sind unnötig verkomplizierend. Autofahrern wird mehr Vertrauen entgegengebracht.

Endlich ist es gesetzlich möglich: Radfahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen, wenn es ein Zusatzschild anzeigt. Es werden vorerst nur eine handvoll sein - in Wien und Linz. Dass Fußgänger dabei natürlich Vorrang haben, ergibt Sinn. Dass man seine Geschwindigkeit verringern soll, ergibt Sinn. Dass man unbedingt anhalten muss, also wie bei einem Stoppschild einen Fuß abstellen muss, ist das wirklich notwendig? Kann man nicht auf die Rücksicht der Radfahrenden zählen? Wer wird wirklich stoppen, wenn die freie Sicht auf die Kreuzung gegeben ist? Hätte es eine „angepasste Geschwindigkeit“ an dieser Stelle nicht auch getan?

Kraftfahrzeuge müssen künftig auch 1,5 Meter im Ortsgebiet und zwei Meter im Freiland Abstand zu Radlern halten, wenn sie überholen. Das ist eine wesentliche und klare Maßnahme. Auch wenn man Abstand während der Fahrt nur schwer exakt messen kann: 1,5 Meter ist eindeutig Platz für den Radfahrenden. Wer sich als Kfz-Lenker daran hält, wird eindeutig „ausholen“ und blinken müssen. Aber auch hier gibt es wieder ein „Aber": Bis zu einer Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs von 30 km/h darf dieser sichere Abstand unterschritten werden. Es müsse ein „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand“ eingehalten werden. Wenn an dieser Stelle eine Einschätzung der Lage den Autofahrern zugetraut wird, warum nicht den Fahrradfahrern beim Abbiegen?

Einen weiteren Punkt kritisiert die Radlobby übrigens, es ist erneut eine etwas vage Ausnahmeregelung. Radfahrerüberfahrten - wenn ein Radweg also über eine ungeregelte Kreuzung führt - darf man sich nur mit maximal 10 km/h nähern. Das war auch bisher so. Diese Regel gilt allerdings nicht, wenn „in unmittelbarer Nähe aktuell keine Kraftfahrzeuge fahren“. Einfacher wäre es gewesen, beim Annähern einer Radfahrerüberfahrt generell eine „angepasste Geschwindigkeit“ vorzuschreiben.

Jede Schutzmaßnahme gut

Der Ruf der Radler ist - vor allem in Wien - nicht unbedingt der beste. Man darf aber nicht müde werden, zu betonten, dass sich Radfahrer mit diversen E-Geräten, Lastenrädern, manchmal mit Fußgängern, oft nur einen schmalen Streifen der Verkehrsfläche teilen. Oder Radler riskieren in Dooring-Zonen auf der Straße ihr Leben. Jede Maßnahme zum Schutz der Radfahrer bzw. zur Beschleunigung des Radverkehrs (an so vielen Kreuzungen muss man zwei Ampelphasen überstehen, um abbiegen zu können) ist eine gute Maßnahme, denn sie könnte mehr Menschen motivieren, umzusteigen - und damit Energie zu sparen und der eigenen Gesundheit etwas Gutes zu tun.

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