Freitagsgebet

Muezzinruf in Köln möglicherweise ab 14. Oktober

Der Ruf zum Freitagsgebet zwischen 12.00 und 15.00 Uhr könnte bereits ab Mitte Oktober möglich sein. Nachbarn müssen zuvor informiert werden.

An der Kölner Zentralmoschee im deutschen Stadtteil Ehrenfeld könnte der Muezzin möglicherweise ab 14. Oktober über Lautsprecher zum Gebet rufen. Eine Sprecherin der Stadt Köln sagte am Sonntag, es müssten nur noch einige Kleinigkeiten nachgebessert werden, dann könne die Türkisch-Islamische Union Ditib mit der Stadt einen entsprechenden Vertrag schließen.

"Die Stadt rechnet damit, dass dies kurzfristig erfolgen kann, sodass aller Voraussicht nach Mitte Oktober der Muezzin rufen könnte." Zuvor hatte die "Rheinische Post" berichtet.

Der Muezzin dürfte dann einmalig zwischen 12.00 und 15.00 Uhr für eine maximale Dauer von fünf Minuten zum Freitagsgebet rufen. Da es sich um ein Pilotprojekt handele, sei der Vertrag auf zwei Jahre befristet, sagte die Sprecherin. Die Ditib müsse außerdem mit einem Flyer die Nachbarn informieren und eine Ansprechperson benennen.

Köln hatte vor einem Jahr erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum Gebet rufen dürften. Die Stadt verweist dabei auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten.

(APA)

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