Gastkommentar

Wen vertritt Peschorn – und wenn ja, wie viele?

Einwurf. Die unterschiedlichen Auffassungen von WKStA und Finanzprokuratur.

Der Autor:

Andreas Pollak ist Jurist und Ökonom. Er war Staatsanwalt bei der WKSta und ist heute Wirtschaftsstrafrechtsverteidiger und Partner der PetschePollak Rechtsanwalts GmbH.

Das Bundeskanzleramt (BKA) wehrt sich gegen eine Sicherstellungsanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – und will Mitarbeiter-Daten nicht herausgeben. Unterstützt wird das BKA medial durch die Finanzprokuratur, dessen Präsidenten und „Anwalt der Republik“ Wolfgang Peschorn. Dessen gesetzliche Aufgabe ist die Rechtsvertretung im Interesse des Staates. Die Staatsanwaltschaft wiederum hat die Aufgabe, im öffentlichen Interesse Straftaten aufzuklären. Sie darf zu diesem Zweck E-Mail-Postfächer ausheben und analysieren. Andererseits haben die Mitarbeiterinnen des BKA auch einen Anspruch auf Schutz vor ausufernder Erhebung ihrer Daten. Welche Interessen haben nun Vorrang: Die Aufklärung von Straftaten, das Amtsgeheimnis oder Persönlichkeitsschutz?

WKStA und Finanzprokurator haben offenbar derzeit unterschiedliche Auffassungen darüber, worin die öffentlichen Interessen liegen. Die WKStA meint, dass die Postfächer aller (wohl mehr als hundert) Mitarbeiter des BKA, welche mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen Jahren Berührung hatten, notwendig seien. Beschuldigte hätten deren Postfächer bereits gelöscht, so dass es keinen anderen Weg gebe. Die Finanzprokuratur ist der Auffassung, die Anordnung der WKStA sei nicht konkret genug.

Die Hausdurchsuchung im BVT kommt in Erinnerung. Angeblich habe die Mitnahme geheimdienstlicher Daten das Vertrauen ausländischer Geheimdienste in den BVT nachhaltig beschädigt. Ähnliche Situationen will Peschorn offenbar in Bezug auf das BAK verhindern. Vor allem aber für Privatpersonen und Unternehmen war die Sicherstellung großer Datenmengen immer wieder ein großes Problem. Betroffene beklagen, dass jahrelange vertrauliche Kommunikation mit höchstpersönlichen Daten bzw Geschäftsgeheimnissen Eingang in Strafakten und sogar Untersuchungsausschüsse fänden. Regelmäßig erheben Betroffene Einsprüche und Beschwerden gegen den Umfang der Sicherstellungen, doch werden diese zumeist von den Strafgerichten abgewiesen. Es ist daher höchst bemerkenswert, dass jetzt staatliche Organe Sicherstellungen kritisieren.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.