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3,6 Monate: Justiz ermittelt "vergleichsweise schnell"

Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) APA/TOBIAS STEINMAURER
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Dem Ministerium zufolge dauern Strafverfahren samt Hauptverhandlung an Bezirksgerichten sechs Monate, an Landesgerichten 4,2 Monate.

Das Justizministerium hat die Diskussion über eine zeitliche Beschränkung von Ermittlungen zum Anlass genommen, Zahlen zu liefern. Demnach würden Verfahren in Österreich "vergleichsweise schnell" abgewickelt, wie es am Mittwoch in einer Aussendung des Ressorts hieß. So laufe ein Ermittlungsverfahren durchschnittlich 3,6 Monate. Mitsamt Hauptverhandlung kämen Strafverfahren an Bezirksgerichten auf sechs Monate, an Landesgerichten auf 4,2 Monate.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte am Sonntag einmal mehr auf eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und eine Beschränkung von Ermittlungsverfahren gepocht. "Das kann es nicht sein", dass Ermittlungsverfahren sieben, 13 oder sogar 14 Jahre dauern, meinte sie in der ORF-"Pressestunde". Edtstadler schwebt eine Beschränkung auf zwei bis drei Jahre, in schwierigen Fällen maximal vier Jahre vor. Sie schließt sich damit der Forderung des neuen Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Armenak Utudjian, an.

Gleichauf im "europäischen Spitzenfeld"

Das Justizressort unter der grünen Ministerin Alma Zadic sprach am Mittwoch hingegen von einer positiven Bilanz, die auch den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich überlanger Verfahrensdauer zu entnehmen sei. So sei Österreich 2018 und 2019 jeweils einmal, 2020 sowie 2021 gar nicht verurteilt worden. Damit liege man mit Ländern wie Frankreich und Deutschland gleichauf und im "europäischen Spitzenfeld".

Dass es dennoch "einige wenige Verfahren" gebe, die länger dauern, begründete das Justizministerium mit komplexen Verfahren, wie etwa in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Korruption. Die österreichische Rechtsordnung habe aber mit einer eigenen Regel Vorkehrung getroffen, dass auch in diesen Verfahren nicht "überlang" ermittelt wird. So regle der Paragraf 108a in der Strafprozessordnung, dass Ermittlungsverfahren, die länger als drei Jahre dauern, einem unabhängigen Gericht vorgelegt werden müssen, welches eine mögliche Einstellung prüft.

Seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2015 musste bei weniger als 0,4 Prozent der Ermittlungsverfahren ein Antrag auf Verlängerung des Verfahrens gestellt werden, hieß es aus dem Justizministerium.

(APA)

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