Prozess

Terrorprozess gegen Kontaktmann des Wien-Attentäters

Nach dem Anschlag wurde eine Gedenktafel errichtet. Der Attentäter war vor dem Anschlag wiederholt in der St. Pöltner Wohnung des nunmehrigen Angeklagten.
Nach dem Anschlag wurde eine Gedenktafel errichtet. Der Attentäter war vor dem Anschlag wiederholt in der St. Pöltner Wohnung des nunmehrigen Angeklagten.APA / Guenter Artinger
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Die Wohnung des 24-jährigen A. G. in St. Pölten war laut Anklage "Drehscheibe" für mehrere Mitglieder der Jihadisten-Szene. Auch der islamistische Attentäter, auf dessen Konto der Anschlag in Wien geht, K. F., war wiederholt in dieser Wohnung anzutreffen. Nun begann in Wien der Prozess gegen A. G.

Unter der Bewachung schwarz-maskierter und schwer bewaffneter Justizwachebeamter begann am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht ein für drei Tage anberaumter Terrorprozess. Angeklagt ist der 24-jährige A. G., ein Kontaktmann jenes Islamisten, K. F., der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Personen getötet und zwei Dutzend weitere zum Teil schwer verletzt hatte. K. F. wurde bei dem Anschlag von der Polizei erschossen. Dem nunmehrigen Angeklagten A. G. wird „Terroristische Vereinigung" und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Er bekennt sich nicht schuldig.

Sein Mandant habe "vielleicht eine sehr konservative Einstellung",
aber selbst wenn dieser Salafist sei, sei das allein nicht strafbar,
sagte Anwalt Sascha Flatz. Und: "Wir haben schon noch Religionsfreiheit.“ Auch erinnerte der Verteidiger daran, dass A. G. "seit zwei Jahren in Isolationshaft“ sitze. Tatsächlich war der junge Mann drei Wochen nach dem Wiener Attentat festgenommen worden. Seither befindet er sich hinter Gittern.

Der in St. Pölten geborene und aufgewachsene Angeklagte (er ist nordmazedonischer Staatsangehöriger), ein gelernter IT- und Kommunikations-Techniker, war laut Anklage seit 2017 mit dem späteren Attentäter befreundet. Eine direkte Beteiligung am Anschlag konnte A. G. bisher nicht nachgewiesen werden. Aber: "Ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren ist noch offen", erklärte die Staatsanwältin. Der Richter ergänzte: Wäre ein Terror-Konnex erweislich, „würden wir vor dem Schwurgericht sitzen." Zur Erklärung: Weil diesfalls wohl Mord angeklagt wäre, worüber Geschworene entscheiden müssten.

Schon mit 14 im Fokus des Staatsschutzes

Auf den Angeklagten, den die Staatsanwältin als Mitglied der
Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) bezeichnet, war der Verfassungsschutz schon im Alter von 14 Jahren aufmerksam geworden. Die Schule, die er damals besuchte, meldete, der Bursche weise radikalislamistische Tendenzen auf.

Als 18-Jähriger gründete er die Bewegung "Ansar", die laut Staatsanwaltschaft die Ideologie des IS vertrat. In Gebetsräumlichkeiten der Uni-Klinik St. Pölten gab er Religions- und Islamunterricht und hielt auch Prüfungen ab. 2017 wurde er deshalb angeklagt, aber im Zweifel freigesprochen. Dann verlegte der Mann seine Lehrtätigkeit in eine Moschee. Dem Imam waren die Inhalte, die er predigte, aber zu radikal, so dass sich der Angeklagte im Sommer 2020 in St. Pölten eine Wohnung anmietete, die Monate vor dem Terroranschlag in den Fokus der Staatsschützer geriet. Außer Arabisch-Kursen sollen in der Wohnung religiöse Vorträge mit salafistischen Inhalten gehalten worden sein. A. G.: „In der Wohnung sollten sich die St. Pöltner Muslime treffen."

Und: „In der Wohnung waren meine Freunde und ich. Wir haben geredet und gechillt. Ich habe dann gesagt, machen wir doch Arabisch-Unterricht." A. G. selbst wohnte in dieser Zeit noch bei seinen Eltern. Alsbald gab es in der Wohnung donnerstags und samstags Arabsich-Unterricht. An Sonntagen habe es, so der Angeklagte, „Sonntagstreffen mit Freunden aus Wien und St. Pölten gegeben."

„K. F. war zwei- bis dreimal in der Wohnung"

Auch der spätere Attentäter K. F. verkehrte in der Wohnung, er war vor
allem an Vorträgen mit religiösen Inhalten interessiert. Zuletzt
wurde er Ende Oktober 2020 und damit wenige Tage vor dem Anschlag in der St. Pöltner Wohnung gesehen. Er soll dabei den Siegelring des Propheten, einen sogenannten IS-Ring getragen haben. A. G.: „Ich habe wirklich keine Ahnung.“ Aber selbst wenn dem so gewesen wäre: „Für mich ist das kein IS-Ring."

Der spätere Attentäter war laut Anklage einer von bis zu 20 Teilnehmern der „Sonntagstreffen". Zu diesen sei man persönlich eingeladen worden, es sei bei diesen Terminen "ausschließlich radikalislamistisches Gedankengut“ gepredigt worden, präzisierte die Staatsanwältin.

A. G.: „K. F. war meiner Meinung nach zwei bis dreimal in der Wohnung, bei den Sonntagstreffen.“ Und: "Hätten die Treffen einen radikalen oder politischen Inhalt gehabt, hätte ich das unterbrochen."

Außer den Treffen wird ihm auch das Übersetzen und der Vertrieb von Büchern eines Islamisten und das Verbreiten von IS-Propagandamaterial in einschlägigen Chat-Kanälen zur Last gelegt. Die Inhalte seien "direkt von IS-Medienstellen" gekommen, sagte die Staatsanwältin.

A. G. erklärte, er habe die Bücher nicht übersetzt. Aus der Befragung durch den Richter ergab sich, dass er zumindest den ins Deutsche übersetzten Text korrigiert haben könnte.

Obgleich A. G. praktisch auf alle Fragen wohl formulierte Antworten parat hatte, gab es eine Stelle, an der er „zumachte“. Auf die Richterfrage, ob zwei bestimmte Islamisten (der Richter nannte sie namentlich) auch bei den Treffen in der St. Pöltner Wohnung gewesen seien, gab der 24-Jährige zurück: „Dazu möchte ich micht nicht äußern."

Operation Luxor: Wieder eine Verfahrens-Einstellung

Übrigens: Nach dem Anschlag war wie berichtet bekannt geworden, dass gegen jenen Palästinenser, der in der Terrornacht einen Polizisten aus dem Schussfeld gezogen hatte und danach als „Held“ gefeiert wurde, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Terrorismus-Finanzierung läuft - und zwar im Rahmen der Operation Luxor. Dieses Verfahren steht nun unmittelbar vor der Einstellung. Es wurden keinerlei Beweise gegen den „Helden der Terrornacht" gefunden.   

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