Liberalisierung

"Ehe für alle" fortan auch in Slowenien

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COSTA RICA-RIGHTS-GAY-MARRIAGE-PROTESTAPA/AFP/EZEQUIEL BECERRA
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Das Parlament führte die gleichgeschlechtliche Ehe und ein gemeinsames Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ein. So wurde eine Entscheidung des Verfassungsgerichts umgesetzt. Die Opposition hat Widerstand etwa per Referendum angekündigt

Das slowenische Parlament billigte in der nacht auf Mittwoch Änderungen im Familienrecht, mit denen die Ehe homosexuellen Paaren ermöglicht wird und diese ein gemeinsames Adoptionsrecht bekommen. Damit setzt die linksliberale Regierungskoalition eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Sommer um.

Die Gesetzesänderungen sind am Dienstag mit 48 gegen 29 Stimmen verabschiedet worden. Das Höchstgericht urteilte im Juni, dass bisherige Vorschriften, wonach nur heterosexuelle Paare eine Ehe schließen könnten und homosexuelle Lebenspartner gemeinsam keine Kinder adoptieren durften, gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen. Das Parlament bekam sechs Monate Zeit für Gesetzesänderungen. Für die Zwischenzeit räumte das Verfassungsgericht Homo-Paaren beide Rechte bereits vorläufig ein.

„Kinder das Recht auf Mutter genommen"

Vor der Abstimmung im Parlament hatte eine heftige Diskussion über das Thema stattgefunden. Insbesondere die konservative Opposition lehnte die Gesetzesänderungen ab, speziell das Adoptionsrecht. Der Widerstand wurde etwa mit dem Naturrecht begründet, aus der christdemokratischen NSi hieß es, dass es sich um ein „Experiment" handle, mit dem Kindern das Recht auf eine „richtige" Mutter bzw. einen Vater genommen werde. Mit Blick auf frühere Volksabstimmungen, bei denen ähnliche Vorstöße zu Angleichung der Rechte Homosexueller gekippt wurden, kritisierten die konservativen Abgeordneten, dass der Volkswille überfahren werde.

Konkret wurde indes textlich nur wenig im Gesetz geändert. Die Definition von Ehe als Verbindung „zwischen Mann und Frau" etwa heißt nun „zwischen zwei Personen". Ähnlich wurde die Definition der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft neu formuliert.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde im Sommer infolge Verfassungsbeschwerden zweier homosexueller Paare beschlossen, denen die Ehe bzw. Aufnahme auf eine Liste von Adoptionswerbern verweigert worden war. In Slowenien waren homosexuelle Lebenspartnerschaften seit 2016 der Ehe fast gleichgestellt - etwa bei Unterhaltspflicht, Versicherungs- und Pensionsrecht. Einzig das Adoptionsrecht sowie das Recht auf künstliche Befruchtung wurde ihnen versagt. Es handelte sich um einen politischen Kompromiss, nachdem konservative Parteien und Bewegungen zwei Versuche zur Einführung der „Ehe für alle" mit Volksabstimmungen 2012 und 2015 torpediert hatten. Diese Bürgerbewegungen kündigten indes an, die neuen Regelungen mit einem neuen Referendum bekämpfen zu wollen.

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