Leitartikel

Nur für Taschentücher ist der Bundespräsident nicht da

Ob er seine Befugnisse einsetzen soll, bleibt eine Frage der Umstände. Aber es ist gut, dass ein vom Volk gewähltes Staatsoberhaupt auch wichtige Rechte hat.

Michael Hainischs Amtszeit als Bundespräsident (1920 bis 1928) mag heute vergessen sein, doch es gibt eine nette Anekdote über ihn. Als er einmal sein Taschentuch verlor und ein Passant es ihm aufhob, bedankte sich Hainisch. Das sei schließlich die einzige Sache, in die er seine Nase stecken dürfe. Tatsächlich bekam der Bundespräsident erst 1929 jene Kompetenzen, die er heute hat.

Doch ebendiese Kompetenzen – von der Entlassung der Regierung bis zur Auflösung des Nationalrats – werden dieser Tage medial infrage gestellt. Hintergrund ist, dass mehrere Hofburg-Kandidaten erklärten, die Machtfülle des Amts nutzen zu wollen. Und auch die Volkswahl ist wieder umstritten: Der Tiroler ÖVP-Klubobmann, Jakob Wolf, brachte die Kür des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (National- und Bundesrat gemeinsam) ins Spiel. Also jenes Modell, durch das früher Präsidenten wie Hainisch als Kompromisskandidaten an die Staatsspitze gelangten. Doch dabei sollte das eine eng mit dem anderen zu tun haben: Gerade wenn ein Bundespräsident wie seit 1951 direkt vom Volk gewählt wird, ist es nur richtig, dass er auch wichtige Rechte innehat. Und sind diese denn wirklich zu weitgehend?

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