Verwaltungsstrafe

Vogelfutter ist Schmutz, auch wenn es verputzt wird

Füttern an sich ist erlaubt, Zurücklassen von Futter nicht.
Füttern an sich ist erlaubt, Zurücklassen von Futter nicht.Getty Images/EyeEm
  • Drucken

Wienerin verstreute massenhaft Vogelfutter. Wie lange es liegen blieb, ist für ihre Bestrafung irrelevant, bestätigt der VwGH.

Wien. Wir schreiben den 23. September 2020, 17.03 Uhr. Tatort: ein Grünstreifen in Wien. Hier streut eine Frau „eine große Menge Vogelfutter“ aus, wie es später heißen wird. Und nicht nur das: Sie wird dabei auch erwischt. Während Tauben sich über die willkommene Nahrung hermachen.

Der Magistrat verhängte gegen die Frau eine Strafe in Höhe von 200 Euro, weil sie gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstoßen habe. Das will die Missetäterin nicht akzeptieren, sei das Futter doch ohnehin verputzt worden. Kann sie damit der Strafe entgehen?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.