Verhinderte Abschiebung: Guineer bleibt in U-Haft

Verhinderte Abschiebung Guineer bleibt
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In Wien wurde die Abschiebung eines Guineers erst von Aktivisten verhindert, dann vom europäischen Menschenrechts-Gerichtshof unterbunden. Er bleibt in U-Haft, weil er Polizisten verletzt haben soll.

Der Asylwerber aus Guinea, dessen Abschiebung in der Vorwoche in Wien-Schwechat durch Aktivisten verhindert wurde, kann vorerst in Österreich bleiben. Er befindet sich momentan aber in Untersuchungshaft.

Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der eine Abschiebung in das Heimatland mittlerweile per einstweiliger Verfügung unterbunden hat, sei noch am Freitag im Innenministerium eingelangt, so Sprecher Rudolf Gollia am Montag.

Zumindest keine Abschiebung bis 31. Jänner

"Die Abschiebung darf nicht durchgeführt werden, weil es sich um ein Bürgerkriegsland handelt", erklärte Gollia. Man habe daher sofort die notwendigen Verfügungen erlassen und den Mann aus der Schubhaft entlassen. Laut der Eilentscheidung darf er nun zumindest bis 31. Jänner 2011 nicht abgeschoben werden.

Bis 7. Jänner erwarte der EGMR eine Stellungnahme Österreichs, ob geprüft worden sei, ob dem Guineer in seiner Heimat die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung drohe. Dann werde es wohl bis Ende Jänner eine neue Entscheidung geben, erläuterte er.

Gegen Abschiebung gewehrt: U-Haft

Gleich nach der Entlassung aus der Schubhaft sei der Mann aber in der Justizanstalt Korneuburg in U-Haft genommen worden, bestätigte Staatsanwaltschafts-Sprecher Friedrich Köhl. Dem Mann werde Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vorgeworfen, weil er sich bei seiner geplanten Abschiebung gewehrt und drei Beamte verletzt haben soll.

In U-Haft sei er deswegen, weil laut Anklagebehörde Fluchtgefahr bestehe - immerhin habe der Mann nicht einmal eine feste Meldeadresse, sagte Köhl.

Abschiebung verhindert

Die Abschiebung des Mannes wurde am vergangenen Dienstag verhindert, nachdem sich mehrere Aktivisten Tickets für den Flieger besorgt hatten, in dem der Schubhäftling nach Brüssel gebracht werden sollte. Nach Angaben der Polizei verhinderten sie den Abflug, indem sie im Bereich des Flughafens "randalierten". In einer Veröffentlichung im Internet wehren sich die Unterstützer jedoch gegen diese Darstellung und sprechen von "gewaltfreiem Widerstand". Hier wird auch verlautbart, dass die Vorwürfe gegen den beinahe Abgeschobenen, er hätte Widerstand geleistet und Polizisten verletzt, falsch seien und lediglich als Vorwand für eine neuerliche Inhaftierung dienen würden.

(APA/red.)

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