Tierschützerprozess: Alarmstufe Rot

VGT vor dem Parlament, Martin Balluch Tierschutz, Tiersch�tzer Foto: Clemens Fabry
VGT vor dem Parlament, Martin Balluch Tierschutz, Tiersch�tzer Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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Strafrechtsprofessorin Petra Velten sieht einen Widerspruch zur Strafprozessordnung, einer der Verteidiger die Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Tadel gab es auch schon von Staatsrechtler Bernd Christian Funk.

Wien apa/Red. Der Tierschützerprozess in Wiener Neustadt schreibt längst Justizgeschichte. Und er wird als ein besonders dunkles, langes Kapitel in dieselbe eingehen. Nach kritischen Medienberichten über die Prozessführung und Tadel von Staatsrechtler Bernd Christian Funk fällt jetzt Strafrechtsexpertin Petra Velten ein hartes Urteil: Das Vorgehen von Richterin Sonja Arleth sei weder mit der Strafprozessordnung noch mit der Menschenrechtskonvention vereinbar.

Die Expertin wörtlich: „Dass die Angeklagten hier einen fairen Prozess erhalten, kann man kaum mehr glauben.“ Richterin Sonja Arleth verfahre mit den Angeklagten und ihren Verteidigern, als wären diese „Saboteure“, so die Leiterin des Instituts für Strafrechtswesen an der Linzer Johannes Kepler Universität. Velten hat am vergangenen Montag als Zuhörerin an der Verhandlung teilgenommen und dabei nach eigenen Darstellungen den Eindruck der Voreingenommenheit der Richterin gewonnen.

Die „einzige Sorge“ der Richterin bestehe darin, die „sachlich vollkommen berechtigte und angemessene Verteidigung zu entschärfen“, konstatiert Petra Velten in einem Entwurf zu einem Beitrag, der Anfang Jänner im „Journal für Strafrecht“ gedruckt werden soll.

Antworten in den Mund gelegt

Die von der Rechtsordnung vorgesehene Rolle eines Richters als Verhandlungsleiter und Urteilssprecher hält die Universitätsprofessorin grundsätzlich für „in hohem Maße unglücklich“, weil diese Doppelfunktion „nicht nur in diesem Verfahren [...] zu inquisitorischem Vorgehen“ verleite.

Konkret wirft Velten der Tierschützer-Richterin vor, bei der Befragung des polizeilichen Führers der unter dem Pseudonym Danielle Durand eingesetzten verdeckten Ermittlerin an keiner zusammenhängenden Darstellung interessiert gewesen zu sein, sondern nur einen eng umgrenzten, teilweise aus bloßen Suggestivfragen bestehenden Fragenkatalog abgearbeitet zu haben. Das Fragerecht der Verteidigung wurde laut Velten von einem „gerichtlichen Störfeuer“ beschnitten, indem Fragen nicht zugelassen oder von der Richterin umformuliert wurden. Und die Expertin weiter in ihrer Kritik: „Antworten wurden dem Zeugen zum Teil erspart, zum Teil verboten, zum Teil in den Mund gelegt.“

Michael Dohr, einer der Verteidiger, sieht die Rechtsstaatlichkeit im Verfahren stark gefährdet. Es müsse dringend geklärt werden, „wer dafür verantwortlich ist, dass der Bericht der verdeckten Ermittlerin, die über 17 Monate für die Polizei tätig gewesen ist, nicht im Gerichtsakt enthalten war“.

Auf einen Blick

Tierschützer-Prozess. Gegen 13 Personen wurde Anklage wegen der „Bildung einer kriminellen Organisation“ erhoben. Nach U-Haft stehen sie seit März vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Die Verhandlung soll frühestens am 29.März 2011 zu Ende gehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2010)

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