Steuerprozess

Weiteres Geständnis von Starkoch Schuhbeck

Schuhbeck am dritten Prozesstag in München.
Schuhbeck am dritten Prozesstag in München.(c) IMAGO/Sven Simon
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Koch Alfons Schuhbeck weitet sein Geständnis aus: „Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht.“

Star-Koch Alfons Schuhbeck hat sein Geständnis im Prozess um Steuerhinterziehung ausgeweitet und Computermanipulationen auch in seinem Restaurant "Südtiroler Stuben" eingeräumt. Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien "auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin", sagte der 73 Jahre alte Gastronom am Freitag vor dem Landgericht München I. "Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist."

Bereits am Mittwoch hatte Schuhbeck ein weitgehendes Geständnis abgelegt, sich dabei aber hauptsächlich auf sein anderes Restaurant "Orlando" bezogen. Für die "Südtiroler Stuben" hatte er damals nur generell Verantwortung übernommen und angegeben, er könne sich nicht erinnern, wie die Manipulationen konkret abgelaufen seien. "Dass ich dies am Mittwoch nicht in der gewünschten Deutlichkeit gesagt habe, bitte ich zu entschuldigen", sagte Schuhbeck nun. "Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet."

Der 73-Jährige fügte hinzu: "Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst, aber ändert nichts daran, dass ich bereit bin, die Verantwortung für meine Fehler zu übernehmen."

„Orlando“ und „Südtiroler Stuben“ 

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und in den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.

"Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den 'Südtiroler Stuben' nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird", sagte Schuhbeck. Von mehr als 1.000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte der deutsche Star-Koch auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.

Nach seinem Geständnis dürfte es vor Gericht nicht mehr um die Frage gehen, ob Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird - sondern darum, wie hoch die Summe ist, die ihm nachgewiesen werden kann. Denn nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Er bitte das Gericht, "eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", sagte Schuhbeck. Aber: "Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen."

Berufliche Konsequenzen

Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.

Vom ZDF hieß es zur Kochsendung "Küchenschlacht", in der Star-Köche abwechselnd zu sehen sind: "Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen 'Küchenschlacht'-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt."

(APA)

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