Causa SS-Uniform

Amtsverlust bei Verurteilung nach dem Verbotsgesetz

Da ein Unteroffizier trotz NS-Posen nicht entlassen wurde, soll ein Automatismus kommen.

Wien. Nach der Aufregung um einen Unteroffizier, der trotz Tragens einer SS-Uniform weiter im Heer tätig sein darf, reagiert die Bundesregierung: Künftig soll jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust führen, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten. Das kündigten Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Freitag an.

Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, begrüßte den Vorstoß in einer Aussendung und sagt: „So jemand hat im Staatsdienst nichts zu suchen.“

Zur Erinnerung, worum es in dem Fall ging: Ein 36-jähriger Oberstabswachtmeister soll nicht nur eine SS-Uniform gebastelt und damit posiert haben, sondern er soll auch den Hitlergruß gezeigt und im Internet NS-Devotionalien bestellt haben. Auch Munition aus dem Heeresbestand wurde bei ihm gefunden. Im Sommer wurde er dann am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine solche bekam er auch von der Disziplinarbehörde.

Der vom Verteidigungsministerium bestellte Disziplinaranwalt hatte zwar die Möglichkeit der Entlassung angesprochen, sie aber nicht beantragt. Wie der Verfassungsrechtler Heinz Mayer im ORF-Radio erklärte, hätte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) den Anwalt anweisen können, bei der Disziplinarbehörde eine Entlassung zu beantragen.

(APA)

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