Ermittlungen

US-Justizministerium will Sonderprüfer für Trump-Dokumente loswerden

Soll Donald Trump als ehemaliger Präsident das selbe Anrecht auf den Schutz seiner Unterlagen genießen können wie während seiner Amtszeit?
Soll Donald Trump als ehemaliger Präsident das selbe Anrecht auf den Schutz seiner Unterlagen genießen können wie während seiner Amtszeit?APA/AFP/CHANDAN KHANNA
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Der ehemalige US-Präsident hatte vor Gericht durchgesetzt, dass ein unabhängiger Dritter die beschlagnahmten Dokumente prüft. Das Justizministerium will dessen Einsetzung rückgängig machen.

Im juristischen Tauziehen um die bei Ex-Präsident Donald Trump beschlagnahmten Regierungsunterlagen geht das US-Justizministerium eine erhebliche Hürde für die Ermittlungen an. Die Behörde beantragte am Freitag vor einem Berufungsgericht, die Einsetzung eines Sonderprüfers rückgängig zu machen. Er soll die Papiere herausfiltern, auf die Ermittler keinen Zugriff haben sollen - zum Beispiel mit Blick auf das Anwaltsgeheimnis.

Der Sonderprüfer war von einer Bezirksrichterin auf Antrag von Trumps Anwälten eingesetzt worden. Das Justizministerium hatte das Berufungsgericht bereits überzeugen können, rund 100 Dokumente mit Geheimvermerk von einer Begutachtung durch den Sonderprüfer auszunehmen. Dadurch können sie für die Ermittlungen genutzt werden. Trumps Anwälte versuchten, dagegen vor das Oberste Gericht der USA zu ziehen, das schmetterte jedoch ihren Antrag ab.

Das Justizministerium argumentierte am Freitag unter anderem, der Sonderprüfer sei nicht notwendig, da es selbst ein Team zum Heraussieben vertraulicher und persönlicher Unterlagen eingesetzt habe. Und Trumps Anwälte hätten nicht dargelegt, dass dieses Verfahren fehlerhaft sei.

Weiterhin derselbe Schutz auf Unterlagen?

Auch gibt es Streit darüber, ob Trump als Ex-Präsident weiter ein Anrecht auf den Schutz seiner Unterlagen wie während seiner Amtszeit genießen kann. Als eine der Aufgaben des Sonderprüfers wurde von der Richterin auch die Bewertung mit Blick darauf genannt. Das Justizministerium kontert jedoch, dass es für Trump als ehemaligen Präsidenten keinen solchen Schutz mehr gebe.

Anfang August hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Das FBI beschlagnahmte diverse Verschlusssachen, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dadurch, dass er die Unterlagen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte Trump sich strafbar gemacht haben.

(APA/dpa)

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