Gemäß DNA-Gutachten wird vor allem H. Z. (28) massiv belastet. Sein Verteidiger Elmar Kresbach winkt dennoch ab: „Kommissar DNA sagt uns nicht, wie es wirklich war.“
Ihr Mandant wird durch ein forensisches Spurengutachten belastet, worauf wird er plädieren?
Elmar Kresbach: Mein Klient wird sich zu den Vorwürfen der Anklage nicht schuldig bekennen. Er hat mit den Ereignissen vom 2. November 2020 weder direkt noch indirekt, zum Beispiel durch Vorbereitungshandlungen, zu tun. Die Anklage bleibt auch die konkrete Antwort schuldig, inwieweit mein Klient tatsächlich mitgewirkt haben soll. Bisher handelt es sich um unzulässige Schlussfolgerungen oder Vermutungen.