Prüfung

"Ibiza-Detektiv" will sich an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden

Hessenthaler, der das Ibiza-Video produziert haben soll, war im März verurteilt worden.
Hessenthaler, der das Ibiza-Video produziert haben soll, war im März verurteilt worden.APA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Julian Hessenthaler war zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der OGH hat seine Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt, nun muss das OLG Wien über die Berufung gegen die Strafhöhe entscheiden.

Der zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, ist mit einer Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt. Wie sein Anwalt, Oliver Scherbaum, am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, werde man sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Über die Berufung gegen die Strafhöhe muss indes das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Hessenthaler, der das Video produziert haben soll, das den damaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt, war im März wegen Kokainhandels sowie wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung verurteilt worden. Ende September wies der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde zurück.

Kein strafbares Verhalten bestätigt

Damit habe der OGH aber keineswegs ein strafbares Verhalten Hessenthalers bestätigt, hielt Scherbaum fest. Die Zurückweisung sei vielmehr Folge der österreichischen Strafprozessordnung, die erstinstanzliche Urteile eines Schöffengerichts de facto unbekämpfbar mache, weil das Rechtsmittelgericht die Beweiswürdigung des Erstgerichts nicht mehr überprüfen geschweige denn umstoßen könne.

Mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wolle man nunmehr ein Gericht außerhalb Österreichs anrufen, das das gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren daraufhin prüfen soll, ob Hessenthaler ein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention hatte. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde freilich erst dann ergehen, wenn Hessenthaler längst wieder in Freiheit ist, hieß es.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Angelobung OeVP-FPOe Regierung
Drei Jahre danach

Die Justizakte Ibiza und ihre Folgen

Drei Anklagen, 50 Beschuldigte, 67.000 Seiten: Das Ibizavideo beschäftigt seit 2019 die Justiz. Ihre Arbeit veränderte die politische Landschaft nachhaltig. Rechtskräftige Urteile gibt es noch nicht.
Julian Hessenthaler bleibt weiter in U-Haft.
Affäre

Die Rolle(n) des Ibiza-Detektivs: Aufdecker oder Drogendealer?

„Freiheit für Julian Hessenthaler“ steht auf Plakaten. Für manche ist der Ibiza-Video-Macher ein Aufdecker. Die Anklage sieht ihn als Dealer.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.