KStA stellt Verfahren gegen Pröll und Faymann ein

Ministerrat im Kanzleramt
Ministerrat im Kanzleramt(c) dapd (Ronald Zak)
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Dass die Budgetentwurf-Vorlage mit Verspätung eingebracht wurde, wird für Kanzler und Finanzminister keine strafrechltichen Folgen haben.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) hat ein im Zusammenhang mit der verspätet eingebrachten Budgetentwurfs-Vorlage gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SP) sowie Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll (VP) geführtes Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt aus rechtlichen Gründen eingestellt. Das gab Behördensprecher Friedrich Alexander König am Dienstag bekannt.

Basis der Ermittlungen war eine Anzeige des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), der sich erstmals im vergangenen August an die KStA gewandt hatte. Die erste Anzeige wurde allerdings bereits nach vier Tagen zurückgelegt, weil sich darin in Bezug auf den behaupteten Amtsmissbrauch "nicht einmal Hinweise auf ein allfälliges Versuchsstadium fanden", wie König nerläuterte.

"Tatbild eines Amtsmissbrauchs nicht erfüllt"

Die KStA führte allerdings von Amts wegen weitere Erhebungen durch, der RFW brachte in der Folge eine zweite, inhaltlich präzisere Sachverhaltsdarstellung ein. Am Ende stellte sich heraus, "dass das objektive Tatbild eines Amtsmissbrauchs weder im Anlassfall noch in früheren Fällen verspäteter bzw. unterlassener Budgetentwurfsvorlagen erfüllt wurde", wie die Anklagebehörde jetzt darlegte. Dieses Delikt setze nämlich voraus, dass ein Beamter in Vollziehung der Gesetze und nicht im Rahmen der Gesetzgebung selbst mit Schädigungsvorsatz ein Amtsgeschäft wissentlich rechtswidrig vornimmt. "Das Amtsgeschäft und sein rechtmäßiger Inhalt müssen sich aus dem Gesetz ergeben, weil nur so eine allfällige Rechtswidrigkeit beurteilt werden kann", führte KStA-Sprecher König aus.

In der Bundesverfassung sei aber bloß der Zeitpunkt für die Budgetentwurfsvorlage vorgesehen und nicht der Inhalt eines solchen Budgetentwurfs, der sich als Kern einer politischen Einigung und Entscheidungsfindung darstellt. Für den Fall einer nicht rechtzeitigen Budgetentwurfsvorlage sieht die Verfassung "besondere Bestimmungen" vor, stellte König klar: "Das 'Initiativmonopol' der Regierung erlischt und die Mitglieder des Nationalrats können ihrerseits einen Entwurf für ein Bundesfinanzgesetz einbringen."

Insofern regle die Verfassung selbst das weitere Vorgehen für den - in der Vergangenheit aus Anlass von Neuwahlen wiederholt eingetretenen - Fall, dass die erforderliche politische Einigung über den Inhalt eines Budgetentwurfs nicht zustande kommt. "Dabei unterscheidet die Verfassung jedoch nicht nach den Gründen für diese Nichteinigung wie etwa Neuwahlen, Abwarten aktueller Wirtschaftszahlen oder gar wahltaktische Motive und die dadurch bedingte verspätete bzw. unterlassene Budgetentwurfsvorlage", bemerkte König abschließend.

Laut Verfassung muss das Budget zehn Wochen vor Ende des Jahres und damit Mitte Oktober dem Nationalrat vorgelegt werden. Pröll hatte seine Budgetrede allerdings erst am 30. November gehalten.

(APA)

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