Leitartikel

Thomas Schmid ist gestraft, auch wenn er straffrei ausgehen sollte

Kronzeuge zu sein bedeutet, Freunde zu verlieren. Die ÖVP muss sich bei der SPÖ bedanken: Der U-Ausschuss hat Schmids Aussagefreudigkeit gebremst.

Die Gerüchte stimmen also doch: Der Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid sagt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aus. 15 Tage am Stück erzählte er seine Version der Geschichte. Und zwar offenbar so belastend und substanziell, dass nun über eine Kronzeugenregelung verhandelt wird. Formell hat Schmid noch keinen Antrag darauf gestellt. Falls er das tut und die Staatsanwaltschaft diesen bejaht, müssten Oberbehörden und Justizministerium dem erst zustimmen. Ob das passiert, ist fraglich.

Vor ein paar Monaten wäre es noch undenkbar gewesen, dass einer wie er auch eine Chance darauf hat: Er ist zentral in mehreren Causen Beschuldigter. Es gab bereits Zwangsmaßnahmen. Beides waren bisher Ausschlussgründe der in der Vergangenheit sehr eng gehandhabten Regelung. Aber dann kam Sabine Beinschab. Die Meinungsforscherin arbeitete mit Ex-Familienministerin Sophie Karmasin zusammen, führte de facto ihre Aufträge weiter, nachdem sie in die Politik gewechselt war. Sie belastete Karmasin in ihrem Geständnis schwer: Sie bekam – entgegen der Meinung vieler Juristen – eine Kronzeugenregelung. In der Begründung wurde ausführlich dargelegt, warum man die Voraussetzungen als gegeben sah. Denn hier gab es juristische Lücken, die einer Interpretation bedurften, die nun geliefert wurde. Der Umgang mit Beinschab war ein deutliches Signal an potenzielle Kronzeugen, sich zu trauen.
Thomas Schmid entschied sich im April, es ihr gleichzutun. Davon wussten auch engste Freunde und Bekannte nichts. Sein eigener Anwalt steht heute da wie ein Idiot: Er hatte in der Öffentlichkeit vielfach Gerüchte um Schmids Kronzeugenstatus in Abrede gestellt. Er hatte nicht gelogen, er wusste nichts davon.

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