Rechtskonform

Wie achtet man die Menschenwürde?

Trainings für Einsatzkräfte: Besonders in fordernden Ausnahmesituationen muss darauf geachtet werden, die Menschenrechte zu wahren.
Trainings für Einsatzkräfte: Besonders in fordernden Ausnahmesituationen muss darauf geachtet werden, die Menschenrechte zu wahren. APA/TOBIAS STEINMAURER
  • Drucken

Der Jurist Robert Krammer ist Menschenrechtstrainer. Er arbeitet mit der Polizei und anderen Berufsgruppen, die sich tagtäglich in sensiblen Bereichen bewähren müssen.

Wenn ein Rechtswissenschaftler Praktiker aus der Polizei, der Justizwache oder der Pflege im Umgang mit Menschenrechten schult, kann er nicht unbedingt mit einem Vertrauensvorschuss rechnen. Nicht selten begegne man dem Thema mit Skepsis, sagt der Menschenrechtstrainer Robert Krammer. Und oft seien Irrtümer aus dem Weg zu räumen. So müsse etwa bewusst gemacht werden, dass laut Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nur Folter verboten ist, sondern jede Form unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung. „Einmal hat es ein Teilnehmer ungefähr so ausgedrückt: ,Krammer, was willst du mit dem Folterartikel? Bei uns in Österreich haben wir keine Folter. Also geh' dich brausen.‘“

Derartige Äußerungen, auch wenn sie nicht immer so salopp formuliert werden, verlangen neben entschiedenen Antworten und klarer Wissensvermittlung vor allem Praxisbeispiele aus dem beruflichen Alltag. „In diesem Themenbereich ist man relativ schnell drin“, sagt Krammer. Wenn etwa bei einem Fußballstadion an randalierenden Fans Personendurchsuchungen durch die Polizei durchgeführt würden, sei dies zwar prinzipiell in Ordnung. Müssten sie sich dazu jedoch während der Amtshandlung im Beisein von unbeteiligten Schaulustigen entblößen, könne man bereits von erniedrigender Behandlung sprechen.

Krammer leitet den Geschäftsbereich Training und Projekte am Österreichischen Institut für Menschenrechte der Universität Salzburg. Hauptaufgabe des Instituts ist, Analysen und Publikationen zu Menschenrechtsentscheidungen zu erstellen und daraus im Sinne der „Third Mission“ kompakte Informationen für die praktische Anwendung abzuleiten. Viele Berufsgruppen müssten in ihrem Arbeitsauftrag konkrete rechtliche Handlungsaufträge zum Schutz von Menschenrechten mitbedenken. Diese Rechtsnormen beinhalteten Formulierungen wie zum Beispiel „unter Achtung der Menschenwürde“ oder „mit möglichster Schonung“. Die praktische Herausforderung in Trainings sei, typische Handlungsweisen der jeweiligen Berufsgruppe zu analysieren und auf eben jene Schwellenwerte hinzuweisen, die die Menschenwürde verletzen würden. Ein großer Auftraggeber sei zum Beispiel das Innenministerium.

Schwerpunkt Polizeiarbeit

Polizisten aller Ausbildungsstufen sind die Berufsgruppe, die von Krammer am häufigsten in Seminaren geschult und trainiert wird. Zum Zeitpunkt des Interviews kommt er gerade aus Maria Alm zurück, wo er ein Menschenrechtsmodul für polizeiliche Einsatztrainer abhielt. Das seien Personen, die jene knapp 30.000 Polizisten in Österreich regelmäßig darin trainieren, wie man etwa korrekt Handfesseln anlegt, jemanden fixiert oder in welcher Form Stöße gerechtfertigt sind.

Der zweite große Auftraggeber des Menschenrechtstrainers ist das Justizministerium. Vor einem Jahr wurden dort Fortbildungen für Justizwachebeamte ins Leben gerufen, die in Einsatzgruppen arbeiten und ausgestattet und ausgebildet sind, um in konfliktreichen Situationen in Justizanstalten einzuschreiten. Sie seien „sozusagen für ,Hardcore-Fälle‘ zuständig“, erklärt Krammer. Außerdem wurden Trainings für jene Offiziere entwickelt, die zu Leitern von Justizanstalten ausgebildet werden. „Da sich der österreichische Straf- und Maßnahmenvollzug zur ,Achtung der Würde des Menschen und den Menschenrechten‘ sowie zur Wahrung ,menschenrechtskonformer Bedingungen‘ bekennt, werden in den Trainings typische, vom Vollzugsalltag betroffene Menschenrechte genauer analysiert“, so Krammer.

Er vermittle einerseits Best-Practice-Beispiele, zeige andererseits auch bestimmte Handlungsformen oder Rahmenbedingungen auf, die mit einem menschenrechtskonformen Vollzug nicht in Einklang stünden.

Wissen für Ethik-Lehrende

Ein ganz anderer Bereich, in dem Krammer tätig ist, sind die Ethik-Lehrgänge an Pädagogischen Hochschulen. Hier schlage ihm sehr viel Wissensdurst und Interesse von Lehrern entgegen, die sich für das Fach Ethik ausbilden lassen. „Sie wollen den Jugendlichen Antworten auf Menschenrechtsfragen geben und sind höchst interessiert an Praxisbeispielen. So werden etwa anhand tagesaktueller Medienberichte konkret betroffene Menschenrechte aufgezeigt, der Schutzbereich genauer definiert und etwaige Verletzungsvorgänge bewertet.“ Der Menschenrechtsexperte war aber auch in die Lehre im Studiengang Soziale Arbeit der Fachhochschule Salzburg eingebunden, außerdem in die Grundausbildung für Bedienstete der Salzburger Stadtverwaltung.

„Menschenrechtstrainer/in“ ist keine offizielle oder gar geschützte Berufsbezeichnung. Es gibt dafür auch keine standardisierten Ausbildungen. Natürlich brauche es, um diese Tätigkeit auszuüben, Fachwissen, sagt Jurist Krammer, der sich bereits bei seiner Dissertation mit Grundrechtsverletzungen in Form von Polizeigewalt und Haft auseinandersetzte. Zudem müsse man über praktische Expertise und Authentizität verfügen.

Dass man dem Juristen keine Praxisferne vorwerfen kann, ist – neben zahlreichen internationalen Menschenrechtsprojekten – vor allem seinem zweiten Tätigkeitsbereich zu danken: Robert Krammer arbeitet für die Österreichische Volksanwaltschaft im Bereich der Präventiven Menschenrechtskontrolle. „Wir kontrollieren sämtliche Orte der Freiheitsentziehung, zum Beispiel Justizanstalten, Psychiatrien, Altenpflegeheime, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Im Polizeibereich sind es Anhaltezentren und Polizeiinspektionen. Und wir begleiten als Kommissionen der Volksanwaltschaft die Polizei zum Beispiel bei Schwerpunktaktionen, Demonstrationen oder Fanmärschen ins Fußballstadion.“ Seit 17 Jahren begleite er Polizeieinsätze zu jeder Tages- und Nachtzeit. „Wenn daher bei Polizeitrainings jemand zu mir sagt: ,Du kennst die Praxis nicht‘, zieht das bei mir überhaupt nicht.“ Seine genaue Kenntnis der praktischen Arbeit sei sehr wichtig, um ernst genommen zu werden. „Bei gegenseitiger Wertschätzung und respektvollem Umgang kann dann ein sehr konstruktiver Austausch entstehen. Und genau diese Mischung braucht es, um eine entsprechende Bewusstseinsbildung zu erreichen.“

Zur Person

Robert Krammer ist Projektleiter, Vortragender und Menschenrechtstrainer am Österreichischen Institut für Menschenrechte der Universität Salzburg. Er ist Mitglied der Kommission 2 der Volksanwaltschaft und war Mitglied einer Kommission des Menschenrechtsbeirates. Zudem sammelt er internationale Erfahrungen in zahlreichen EU-Twinningprojekten sowie seit 2010
als Vorstandsvorsitzender der gemeinnützigen Hilfsorganisation AVC Österreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.10.2022)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.