Matura - Corona-Sonderregeln laufen aus

Verlängerte Arbeitszeiten, Ersatztermine und die Kürzung der Themenbereiche sind damit Geschichte. Beibehalten wird die Einrechnung der Jahresnote.

Die meisten der aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen bei der Matura laufen aus. Unter anderem entfallen die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde bei der schriftlichen Matura, die Ersatztermine bei Verhinderung sowie die mögliche Einschränkung der Themenbereiche bei der mündlichen AHS-Matura. Erhalten bleibt dagegen die Einrechnung der Jahresnoten in die Maturanoten, heißt es in einer Information an die Schulen.

"Zurück zur Normalität in neuer Stärke: das gilt auch für die Schule", betonte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung. "Wir werden in diesem Schuljahr daher auch wieder zur Normalität bei der Matura bzw. Abschlussprüfung zurückkehren." Den Schulen sind die Regelungen am Freitagnachmittag mitgeteilt worden.

Arbeitszeit, Ersatztermine, Themenkürzung

In den vergangenen drei Schuljahren galten coronabedingt zahlreiche Änderungen bei der Matura. Viele davon wie die nur freiwillige mündliche Matura, die Einschränkung auf maximal drei schriftliche Prüfungen oder die nur freiwillige Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeiten bzw. Diplomarbeiten sind bereits heuer bzw. im Vorjahr weggefallen.

Nun folgen auch die längere Arbeitszeit bei der schriftlichen Prüfung, die Ersatzterminregelung, die mögliche Kürzung der Themenbereiche bei der mündlichen AHS-Matura um bis zu ein Drittel und die Verlängerung der Abgabefrist für die vorwissenschaftlichen Arbeiten.

Einberechnung der Jahresnote bleibt

"Einige ursprünglich temporäre Änderungen haben sich jedoch bewährt und werden daher die Regel werden", so Polaschek. "Wir werden etwa die Einberechnung der Jahresnote in die Maturanote beibehalten, um ein gesamthaftes und nicht nur punktuelles Leistungsbild des Abschlussjahres zu haben." Die schriftliche Maturanote in einem Fach setzt sich damit zu gleichen Teilen aus der Klausurnote und der Jahresnote der Abschlussklasse zusammen. Steht man dann genau zwischen zwei Noten, "sticht" die Klausurnote. Ausnahme: Werden bei der Matura weniger als 30 Prozent der möglichen Punkte erreicht, setzt es unabhängig von der Jahresnote automatisch einen Fünfer. Bei der mündlichen Matura gilt eine ähnliche Einberechnungs-Regelung.

Ebenfalls beibehalten werden die Verkleinerung der Prüfungskommissionen und die (coronaunabhängigen) Änderungen bei der Beurteilung der schriftlichen Mathematik-Matura an den AHS.

(APA)

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