Meinungsfreiheit

Wahlwerbung über Kegelbahn: VfGH hebt Plakatierverbot auf

Im steirischen Bezirk Deutschlandsberg galten allzu rigide Beschränkungen für das Anschlagen von Druckwerken.

Wien. Am 27. Jänner 2020 stellte ein Mitarbeiter der steirischen Marktgemeinde Wies eine flagrante Rechtsverletzung fest: Über dem Eingang der Kegelbahn am Marktplatz Nr. 6 prangte auf dem Balkongeländer ein Werbeplakat. Fünf Monate vor der Gemeinderatswahl jenes Jahres warb darauf eine „parteiunabhängige“ Gemeinderätin, die dem Mainstream in der Marktgemeinde Paroli bieten wollte, für ihre – also der Bürgerinnen und Bürger – Anliegen.

Der Verstoß gegen die Plakatierverordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg lag auf der Hand. Nach ihr dürfen Druckwerke ausschließlich an Flächen angeschlagen oder aufgehängt werden, die offenkundig genau dazu gedacht sind, „zum Beispiel Plakatwände, Litfaßsäulen oder Schaukästen“. Aber ist eine so rigide Regelung gesetzeskonform?

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