Verfassungswidrig?

VfGH prüft Sicherstellung von Handys

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Die Staatsanwaltschaft kann auf Mobiltelefone leicht zugreifen, obwohl diese sehr viel über den Benützer verraten. Ein Betroffener rief den Verfassungsgerichtshof an.

Wien. Handys und ihre Inhalte können nicht nur eine Regierungspartei wie die ÖVP ins Schlingern bringen; sie können, wenn sie in fremde Hände geraten, über jeden Benutzer und jede Benutzerin so manches verraten, was er oder sie lieber für sich behielte: vermeintlich vertrauliche Unterhaltungen, Gesundheits- und Bewegungsdaten oder diverse Einkäufe.

Auf all das kann sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen den Zugriff verschaffen, indem sie Handys sicherstellt. Im Alleingang, ohne zuvor bei Gericht nachzufragen, wie es bei anderen, auch weniger eingriffsintensiven Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden vorgesehen ist. Geht die gesetzliche Ermächtigung deshalb zu weit?

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