Netzbetreiber

E-Control stellt klar: Auch mit Stecker sind Balkonkraftwerke erlaubt

Netzbetreiber gehen mit den Mini-PV-Anlagen unterschiedlich um, dabei stellt die E-Control fest, dass diese erlaubt seien und den Netzbetreibern bis 800 Watt lediglich gemeldet werden müssen.

Wegen der hohen Strompreise und weil viele Photovoltaik-Firmen monatelang ausgebucht sind, boomen sogenannte Balkonkraftwerke. Das sind kleine PV-Anlagen mit ein bis zwei Paneelen und höchstens 800 Watt. Sie werden per Kabel an eine Steckdose angeschlossen. Den Netzbetreibern müssen sie lediglich gemeldet werden, wenngleich diese eher bremsen. E-Control-Vorstand Alfons Haber stellte auf APA-Anfrage klar: "Auch mit Schuko-Stecker sind diese Kleinsterzeugungsanlagen erlaubt."

Anlass für diese Klarstellung seitens der Regulierungsbehörde E-Control ist die Praxis der Netzbetreiber, die mit diesen kleinen PV-Anlagen zum Selberbauen sehr unterschiedlich umgehen. So verlangt etwa die Linz Netz GmbH bei der Anmeldung, dass "für den Anschluss an die Elektroinstallation ein Elektrofachunternehmen beizuziehen" sei und die Wiener Netze schreiben, ein "Anschluss über einen Stecker ist nicht mehr zulässig".

Auch Kärnten Netz schreibt im Anmeldeformular: "Kleinsterzeugungsanlagen müssen für Netzeinspeisung fest oder über berührungssichere Sondersteckverbindungen angeschlossen sein". Gleichzeitig verkauft der Mutterkonzern des Netzbetreibers, die Kelag, selbst ein "Sonnenkraftwerk zum Anstecken". In Graz, wo Balkonkraftwerke von der Stadt sogar finanziell gefördert werden, verweist der Netzbetreiber Stromnetz Graz auf Normen, wonach Schutzkontaktstecker verboten seien.

Beiziehung eines Elektrikers lediglich Empfehlung

Die E-Control hat sich zu den Mini-PV-Anlagen auch schon auf ihrer Webseite geäußert. Die konkrete Frage der Zulässigkeit einer Schuko-Steckverbindung wurde dort "umschifft", wie Haber zur APA sagte. In den Fragen und Antworten der E-Control heißt es lediglich, "Kleinsterzeugungsanlagen werden oft auf der Lastseite eines Stromkreises angeschlossen" und weiter: "Eine fachbezogene Überprüfung der Elektroinstallation kann erforderlich sein, z.B. bei alten Installationen".

Die Beiziehung eines Elektrikers sei, so Haber zu APA, eine "reine Empfehlung". Generell sei es aber wichtig, Sorgfalt walten zu lassen und etwa darauf zu achten, dass in der Elektroinstallation ein FI-Schalter vorhanden ist. Auch die 800-Watt-Grenze muss eingehalten werden und es dürfen keine Verlängerungskabel verwendet werden. Bei der Wahl des Produkts sei es wichtig, auf die CE-Kennzeichnung zu achten, erklärte Haber. Denn zertifizierte und zugelassene Mikro-Wechselrichter seien so gestaltet, dass sie nur Strom führen, wenn sie ein Netz erkennen.

Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich bereits mit den Sonnenkraftwerken zum Einstecken beschäftigt und rät beim Kauf genau zu schauen. Wichtig sei beispielsweise das Vorhandensein einer "selbsttätig wirkenden Freischaltstelle/Netzentkupplung", die die Einspeisung sofort stoppt, wenn der Strom ausfällt. Laut VKI rechnen sich Balkonkraftwerke mit 300 Watt bei Anschaffungskosten von 500 bis 700 Euro je nach Haushaltsgröße, Sonneneinstrahlung und Stromverbrauch in 4 bis 5 Jahren.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.