Baldiges Fristende

Bundespräsidenten-Wahl: Bisher eine Anfechtung angekündigt

Bundespräsident Alexander van der Bellen wurde wiedergewählt.
Bundespräsident Alexander van der Bellen wurde wiedergewählt. (c) APA/HBF/CARINA KARLOVITS (CARINA KARLOVITS)
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Die Anfechtung wendet sich gegen die Kostenbeitrags-Regelung. Die Frist endet um Mitternacht.

Eine Woche nach Verlautbarung des amtlichen Endergebnisses endet am Montag um Mitternacht die Frist für Wahlanfechtungen. Bis Montagnachmittag wurde erst ein Antrag - der sich gegen die 3600 Euro Kostenbeitrag wendet - angekündigt, weitere Wahlanfechtungen waren nicht bekannt.

Seine Absicht, die Hofburgwahl vom 9. Oktober anzufechten, gab am Montag David Packer bekannt. Er hatte fristgerecht einen Wahlvorschlag vorgelegt, allerdings nur mit drei Unterstützungserklärungen (nötig sind 6000) und ohne den Kostenbeitrag. Laut Bundespräsidentenwahlgesetz ist bei Nichterstattung der 3600 Euro ein Wahlvorschlag als „nicht eingebracht“ einzustufen. Dies tat die Bundeswahlbehörde.

Kostenbeitrags-Regelung

Packer - der sich auf seiner Homepage als „Experte für Demokratie-Innovation“ bezeichnet - will sich deshalb an den VfGH wenden. Aus seiner Sicht ist der betreffende Paragraf 7 Absatz 9 verfassungswidrig. Der VfGH hat allerdings 2016 seine Rechtsprechung bekräftigt, dass die gesamte Kostenbeitrags-Regelung „verfassungsrechtlich unbedenklich“ ist. Packer sieht, wie er in seiner Medien übermittelten Anfechtung schreibt, seinen Fall anders gelagert.

2016 hat der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - als Zustellungsbevollmächtigter des Kandidaten Norbert Hofer - die Wahl erfolgreich angefochten. Der Verfassungsgerichtshof ordnete unter anderem wegen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung sowie der vorzeitigen Ergebnisweitergabe die Wiederholung der Stichwahl an.

(APA)

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