Asyl

Bund vs. Länder: "Es gibt keine einzige Sanktion"

Auch auf dem Gelände der Polizeischule Wiesenhof in Absam (Bezirk Innsbruck-Land) wurden Zelte für Asylwerber aufgebaut.
Auch auf dem Gelände der Polizeischule Wiesenhof in Absam (Bezirk Innsbruck-Land) wurden Zelte für Asylwerber aufgebaut.(c) APA/ZEITUNGSFOT.AT/DANIEL LIEBL
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Der Verwaltungsrechtsexperte Peter Bußjäger erklärt, wieso Länder Pflichten haben, die sie nicht einhalten müssen – und auch Länder Gemeinden nichts anschaffen können.

Wien. Es ist ein Macht-Match zwischen dem Bund, Ländern und den Gemeinden: Einmal mehr verteidigte am Montag Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Zelte für Asylwerber. Diese seien notwendig, weil sonst junge Männer, „die keine Aussicht auf Asyl“ hätten, „vor Bahnhöfen, vor Kindergärten, vor Schulen“ campieren. Einmal mehr schlägt ihm Protest entgegen: Für den heurigen Nationalfeiertag droht der Bürgermeister des oberösterreichischen St. Georgen mit einer Sperre zur Auffahrt zur A1.

Tatsächlich geht es hier aber weniger um Macht. Sondern um Ohnmacht, die sich in einem Satz zusammenfassen lässt: „Es gibt keine einzige Sanktion“, sagt der Verwaltungsrechtsexperte Peter Bußjäger zur juristische Position des Bundes. Er kann gegenüber den Ländern, die ihre Quote der zum Asylverfahren zugelassenen Asylwerber nicht erfüllen, nichts tun. Zwar ist deren Verpflichtung in einer 15a-Vereinbarung festgeschrieben. „Aber das Einzige, was die Parteien machen können, ist, den Verfassungsgerichtshof anzurufen mit der Bitte um Feststellung, ob die Vereinbarung, also die Quoten, erfüllt werden. Was nicht sehr sinnvoll ist. Wir wissen ja, dass die Quoten nicht erfüllt werden. Und sonst hat die Feststellung keine Konsequenzen“, erklärt Bußjäger. Einfach selbst etwas bauen (auf eigenem oder angemieteten Grund) kann der Bund auch nicht. Zwar habe der VfGH bestätigt, dass Asyl – und damit auch die Standortplanung – Bundeskompetenz sei, so Bußjäger, „aber der Bund ist an die Bauordnung der Länder und vor allem an die Genehmigung der Gemeinden gebunden“.

Was für Bund-Länder gilt, stimmt auch für das Verhältnis Länder-Gemeinden. In den Ländern kümmern sich verschiedene Akteure (z. B. die Caritas) um Quartiere. „Wenn die Caritas ein Objekt, z. B. ein Hotel, von einem Privaten anmietet, kann die Gemeinde zwar nicht viel machen. Aber das ändert sich sofort, sobald es irgendeine baurechtliche Genehmigung braucht – etwa wenn sich der Verwendungszweck des Gebäudes ändert, z. B. eine Tennishalle zur Unterbringung genutzt wird.“ Die Länder könnten zwar ihre Bauordnungen anpassen, also Verfahren beschleunigen.

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