Patentrecht

Werden Patente auf Grünzeug verboten?

(c) Marin Goleminov
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Pflanzen aus konventioneller Züchtung sollten laut EU-Recht nicht patentierbar sein, für Österreich soll eine geplante Novelle hierbei Lücken schließen. Aber kann das auf einzelstaatlicher Ebene überhaupt funktionieren?

Wien. Ja, auch über Blattsalat lässt sich streiten. Und das jahrelang. Die niederländische Firma Rijk Zwaan ließ sich im Sommer 2018 Saatgut für Salat patentieren, das auch bei Temperaturen über 22 Grad Celsius noch keimfähig ist. Dagegen hat unter anderem die österreichische Saatgut-Initiative Arche Noah Einspruch erhoben. Der Ausgang ist ungewiss, das Verfahren ist immer noch anhängig.

Hinter solchen Patenten stehen massive wirtschaftliche Interessen: Hitzetoleranz ist bei Kulturpflanzen in Zeiten des Klimawandels viel wert, für Resistenzen gegen Krankheiten, weniger Wasserbedarf etc. gilt das genauso. Aber Exklusivrechte auf Nahrungsmittel sind nun einmal höchst umstritten. Und das Unionsrecht schließt „im Wesentlichen biologische“ Züchtungsverfahren grundsätzlich von der Patentierbarkeit aus.

Das lässt allerdings Interpretationsspielraum offen, weshalb es eben doch auch Patente für konventionell gezüchtete Pflanzen gibt („Die Presse“ berichtete). In Österreich will man diese „Schlupflöcher“ nun schließen: Vergangenen Montag schickte das Klimaschutzministerium einen Entwurf für eine Patentrechts-Novelle in Begutachtung. Dieser enthält rechtliche Anpassungen für das künftige europäische „Einheitspatent“, das voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten wird, aber auch Klarstellungen zu den „im Wesentlichen biologischen“ Züchtungsverfahren.

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