Anleger irregeführt

Julius Meinl V. zu Schadenersatz verurteilt

Julius Meinl V. war bis Ende 2007 Vorstandsvorsitzender der Meinl Bank. Mittlerweile ist er Privatbankier in Prag.
Julius Meinl V. war bis Ende 2007 Vorstandsvorsitzender der Meinl Bank. Mittlerweile ist er Privatbankier in Prag.(c) Starpix/picturedesk.com
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Das Oberlandesgericht Wien hat den früheren Vorstand der Meinl Bank, Julius Meinl V., rechtskräftig zur persönlichen Haftung gegenüber einem getäuschten Anleger verurteilt: eine Premiere.

Wien. Knapp 15 Jahre nach seinem Abtritt als Vorstand der Meinl Bank holt eine verhängnisvolle Affäre Julius Meinl V. jetzt wieder ein. Es geht um Schäden, die Anleger nach dem Kauf von Zertifikaten von Meinl European Land (MEL), damals einer 100-Prozent-Tochter der Bank, erlitten hatten.

Der 63-jährige Spross der Familie mit dem klingenden Namen – er stand einst für eine Muster-Lebensmittelhandelskette, die Kaffeemarke Julius Meinl ist auch international bekannt – wurde unfreiwilliger Hauptdarsteller in einer juristischen Premiere.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat Meinl rechtskräftig dazu verurteilt, einem getäuschten Anleger Schadenersatz zu leisten. Es ist der erste Fall in Österreich, in dem ein Bankmanager persönlich zur Haftung gegenüber einem Kunden herangezogen wird. Das ist bemerkenswert, weil der Kunde ja in keinem Vertragsverhältnis zum Manager steht und geschädigte Anleger üblicherweise versuchen, bei Anlageberatern, Banken oder anderen Gesellschaften ihr Geld zurückzuholen. Das Urteil könnte sich auch auf ein anhängiges Strafverfahren gegen Meinl wegen des Verdachts des Betrugs auswirken, über dessen Zukunft – Anklage, weitere Ermittlungen oder Einstellung – Justizministerin Alma Zadić zu entscheiden hat.

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