Justiz und Parlament berieten, wie die Befragung des Ex-Öbag-Chefs im Untersuchungsausschuss ablaufen kann. Ein Ergebnis wurde dabei noch nicht erzielt.
Dass sich Thomas Schmid, der im Zentrum diverser im ÖVP-U-Ausschuss behandelter Vorwürfe steht, doch noch den Fragen der Abgeordneten stellt, kommt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft denkbar ungelegen. Immerhin befragte man gerade ganz im Geheimen den mutmaßlichen Kronzeugen in Spe - und war noch nicht fertig damit. Also wandte sich die Justiz am das Hohe Haus, um einen Rahmen für die Befragung abzustecken.
Allein: Das Parlament und die WKStA konnten sich am Donnerstag zum Modus der Befragung von Schmid am 3. November vor dem U-Ausschuss noch nicht einigen. Der Grund: Die WKStA ist der Meinung, dass man nur zu seinen bekannten Aussagen befragen dürfte – die liegen dem Parlament aber offiziell noch nicht einmal vor. Eine Aktenlieferung dazu gab es nicht.
Die ÖVP wollte bei der Besprechung dazu genau wissen, zu welchen Themen man nicht befragen solle. Die WKStA gab sich verschlossen – immerhin drehen sich noch geheime Ermittlungen um die ÖVP. Um noch eine Einigung zu erzielen, soll es am Montag ein weiteres Treffen geben.