USA

Tod bei Baldwin-Dreh: Staatsanwaltschaft erhält Polizeibericht

Gedenken an Halyna Hutchins
Gedenken an Halyna Hutchins(c) Reuters
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Kamerafrau Hutchins wurde bei Dreharbeiten zu dem Western "Rust" von einer Kugel tödlich getroffen. Baldwin, Hauptdarsteller und Produzent, hatte eine Waffe bei der Probe für eine Szene bedient.

Rund ein Jahr nach dem Todesschuss bei einem Western-Dreh mit Alec Baldwin hat die Polizei ihre Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Der Sheriff in Santa Fe (US-Staat New Mexico) habe den Untersuchungsbericht der Bezirksstaatsanwältin Mary Carmack-Altwies zukommen lassen, teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Nach einer "gründlichen" Prüfung der Informationen und Beweismittel werde die Behörde entscheiden, ob in dem Fall Anklage erhoben wird, hieß es.

Chef-Kamerafrau Halyna Hutchins (42) war bei Dreharbeiten zu dem Western "Rust" auf einer Filmranch in Santa Fe am 21. Oktober tödlich verletzt worden. Baldwin, der als Hauptdarsteller und Produzent bei dem Film mitwirkte, hatte eine Waffe bei der Probe für eine Szene bedient, als sich ein Schuss löste. Untersuchungen ergaben, dass in dem Colt eine echte Kugel steckte. Baldwin hatte die Schuld an dem fatalen Unfall stets von sich gewiesen. Im Visier der Polizei waren unter anderem Mitarbeiter, die mit den Waffen Umgang hatten, darunter eine Waffenmeisterin und ein Regieassistent, der Baldwin die Waffe gereicht hatte.

Vor drei Wochen hatten die Angehörigen von Hutchins eine Zivilklage gegen Baldwin und andere Beteiligte der "Rust"-Produktion außergerichtlich beigelegt. "Wir glauben alle, dass Halynas Tod ein schrecklicher Unfall war", betonte der Witwer der Kamerafrau, Matthew Hutchins. Er habe kein Interesse daran, Baldwin und den Filmproduzenten die Schuld zuzuweisen. Stattdessen wollten sie die letzte Arbeit der Kamerafrau würdigen und den eingestellten "Rust"-Dreh im kommenden Jänner fortsetzen. Er sei nun als ausführender Produzent an dem Film beteiligt.

Die Staatsanwaltschaft könnte in diesem Fall aber Anklage erheben, etwa wegen fahrlässiger Tötung. Die Einigung der Parteien in dem Zivilverfahren habe keinen Einfluss auf die laufenden Ermittlungen, teilte eine Sprecherin der Behörde Anfang Oktober mit.

(APA/dpa)

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