Mantelgesellschaften verkürzen die Vorbereitungen für unternehmerische Tätigkeiten. Der Mantel muss aber gut passen.
Wien. Manchmal muss es schnell gehen. Gerade in Krisenzeiten kann die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oft nicht rasch genug vollzogen sein. Der Gründer hat „die Idee“, welche natürlich sofort umgesetzt werden muss. Wie etwa zu Beginn der Covid-19-Pandemie, als private Teststraßen eröffnet und von Kapitalgesellschaften betrieben werden sollten. Doch die Gründung einer GmbH kann sich ziehen, oft dauert es bis zur Registrierung im Firmenbuch vier Wochen und länger. Wer nicht so lang warten will und das „nötige Kleingeld“ hat, kann sich einer bereits existierenden Mantelgesellschaft (treffend auch Vorratsgesellschaft genannt) bedienen.
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Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften kommt vieles zusammen: Rechtsberatung, Anfertigung der erforderlichen Dokumente (z. B. des Gesellschaftsvertrages), Notartermin, Eröffnung eines Bankkontos, Firmenbuchanmeldung, Warten auf den bewilligenden Firmenbuchbeschluss, und so weiter. Viele Schritte sind also bis zur vollendeten Geburt der Gesellschaft zu gehen. Der Gesetzgeber hat 2017 versucht, durch die Vereinfachte Gründung (§ 9a GmbH-Gesetz) eine rasche Alternative zu bieten. Einmanngesellschaften, die einen vorgegebenen Standardtext der Errichtungserklärung verwenden und diese elektronisch signieren, scheinen sich Termine bei Rechtsanwalt und Notar ersparen zu können. Die meiste Zeit kostet inzwischen aber oft die Eröffnung des Geschäftskontos. Das kann Wochen dauern. Grund hierfür sind die nationalen und internationalen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusbekämpfung. Stichwort: KYC, Know Your Customer.