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"Werde nicht antworten": U-Ausschuss beantragt Beugestrafe gegen Schmid

Thomas Schmid beim Eintreffen im Quartier, bevor er heute im U-Ausschuss erstmals Rede und Antwort stehen muss.
Thomas Schmid beim Eintreffen im Quartier, bevor er heute im U-Ausschuss erstmals Rede und Antwort stehen muss. (c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Ex-Öbag-Chef wollte „reinen Tisch machen“, verweigerte im U-Ausschuss aber die Beantwortung jeder an ihn gerichteten Frage. Die Folge: Er wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Die „Presse“ berichtete live aus dem Parlament.

Mehrmals hat er die Ladung ignoriert, auch dann noch, als eine Beugestrafe über ihn verhängt wurde. Nun ist er doch gekommen: Thomas Schmid, ehemals Generalsekretär im Finanzministerium, ehemals enger Vertrauter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und ehemaliger Chef der Staatsholding Öbag hat am Donnerstag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss Platz genommen. Erhofft wurde „ein umfangreiches Geständnis“, wie es SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer vorab formulierte. Geworden ist es ein Reigen aus rund zwanzig Entschlagungen, Wiederholungen und Androhungen - sowie dem Antrag auf eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht.

Der Reihe nach: Gegen Schmid wird, nach dem Aufkommen fragwürdiger Chatnachrichten, ermittelt. Schwieg er anfangs zu den Beschuldigungen, saß er mittlerweile an rund 15 Tagen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), um seine Version der Geschehnisse darzulegen. Es geht unter anderem um den Verdacht auf getürkte Umfragen, den Missbrauch von Steuergeld, Postenschacher, Steuererleichterungen für Millionäre sowie mögliche Falschaussagen.

Mitglied der ÖVP? „Ich werde nicht antworten“ 

Fertig ist man damit noch nicht - weshalb sich Schmids Auftritt letztlich äußert kompliziert gestaltete. Denn: Die Staatsanwälte befürchteten, der Tiroler könnte im U-Ausschuss zu Themen befragt werden, zu denen er noch nicht vernommen wurde. Sie traten deshalb an die Parlamentarier heran, um Derartiges zu vermeiden. Das Problem: Man konnte sich nicht einigen; insbesondere ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger wollte sich das „Kontrollrecht“ nicht beschneiden lassen. Die Folge: Die grüne Justizministerin Alma Zadic wandte sich an den Verfassungsgerichtshof und die Fraktionen einigten sich entsprechend doch auf eine zulässige Themenliste. Das Problem hierbei: Schmid wollte auch dazu nichts sagen.

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„Ich berufe mich auf mein Aussageverweigerungsrecht und werde die Frage nicht beantworten“, war das Einzige, was von ihm zu hören war. Denn: Gegen ihn werde strafrechtlich ermittelt und er wolle sich nicht der Gefahr aussetzen, sich selbst zu belasten; selbst auf die scheinbar harmlose Frage des FPÖ-Fraktionsführers Christian Hafenecker, ob Schmid Mitglied der Volkspartei sei, blieb Schmid bei diesem Wording.

Hafenecker kommentierte das als „Farce“ und sprach Schmid jegliche Vertrauenswürdigkeit ab. Die übrigen Parlamentarier versuchten indes, doch noch Antworten zu erhalten, trugen Fragen vor, mussten sich letztlich aber auch geschlagen geben. Neos-Fraktionsführerin Sephanie Krisper formulierte es abschließend so: „Wir müssen uns auf das konzentrieren, was auf dem Tisch liegt: Die Notwendigkeit von Reformen, um ein Ende der Korruption zu erreichen - das ginge ab heute.“

Ebenfalls noch heute möglich ist die Einbringung von Anträgen beim Bundesverwaltungsgericht für die Verhängung einer Beugestrafe gegen Schmid. Solche wurden während der U-Ausschuss-Sitzung mehrfach angedroht und sollen demnächst übermittelt werden. Die Strafdrohung reicht von 500 bis 5000 Euro; im Wiederholungsfall können rund 10.000 Euro schlagend werden. Wie viele Anträge es final sein werden, ist offen.

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