Veröffentlichung

Telefonat zwischen Kurz und Schmid kursiert als Audiodatei

Altkanzler Sebastian Kurz im September 2022 im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss
Altkanzler Sebastian Kurz im September 2022 im ÖVP-Korruptions-U-AusschussAPA/HELMUT FOHRINGER
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Bisher war nur ein Protokoll des Gesprächs bekannt, nun publiziert der ehemalige BZÖ-Politiker Stefan Petzner auf Twitter die Audiodatei. Der Ex-Kanzler bezieht auf Facebook Stellung.

Der Mitschnitt des Telefonats zwischen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid ist nun veröffentlicht worden. Kurz sieht sich durch die Aufnahme entlastet und ließ den rund dreizehnminütigen Mitschnitt an die ermittelnden Behörden übergeben. Bisher war nur ein Protokoll des Gesprächs bekannt, nun publizierte der ehemalige BZÖ-Politiker Stefan Petzner auf Twitter die Audiodatei.

Schmid - langjähriger Mitarbeiter diverser ÖVP-Minister - hatte Kurz und andere hochrangige ÖVP-Politiker vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausführlich belastet. Kurz habe gewusst, dass seine Mitarbeiter Umfragen, die ihm bei der Eroberung des ÖVP-Parteivorsitzes und des Kanzleramtes helfen sollten, über das Finanzministerium finanziert wurden: "Ja, das war ihm klar. Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass ich dieses Tool nur deswegen umgesetzt habe, weil ich von Kurz den Auftrag bekommen habe. Ich habe dieses Tool für Kurz umgesetzt."

Kurz' Anwalt Werner Suppan bezeichnete Schmids Aussagen als "falsch", zudem holte man vor gut zwei Wochen zum Gegenschlag aus und gab bekannt, dass man den Behörden die Aufnahme eines Telefonats übergeben habe. Suppan bezeichnete den Mitschnitt als "Bombe für den derzeitigen Ermittlungsstand", sollte sie doch Schmids Aussagen widerlegen.

Das Protokoll des Telefonats vom 18. Oktober 2021, also rund zwei Wochen nach den Hausdurchsuchungen unter anderem im Kanzleramt, wurde den Medien zugespielt. Dass Kurz das Telefonat damals heimlich aufgenommen hat, ist laut Experten nicht strafbar, wie etwa Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer von der Uni Innsbruck in der "Presse" jüngst erklärte (siehe Link oben). Einem Dritten weitergeben darf man so eine Aufnahme laut allerdings Gesetz nicht - es gibt aber Ausnahmen. So gibt es im Strafrecht den "rechtfertigenden Notstand". Im konkreten Fall überwiege "eindeutig das Interesse" des Beschuldigten, das Tonband der Behörde übergeben zu dürfen, sagte Schwaighofer. Transkripte des Gesprächs weiterzugeben sei mangels Garantie für die Authentizität nicht strafbar.

Petzner lässt auf seinem Account mithören

Nun fand auch die Audio-Aufzeichnung doch noch ihren Weg an die Öffentlichkeit. Sie soll nämlich mittlerweile im Akt sein, weshalb in diesem großen Verfahren dutzende Rechtsanwälte Zugriff darauf haben dürften. Der frühere BZÖ-Politiker Petzner stellte die Datei auf seinem Twitter-Account online und damit für jeden anhörbar.

In dem Gespräch fragt Kurz mehrmals bei Schmid nach, wie man darauf komme, dass er in die Umfragen-Affäre verwickelt sei. Und Schmid erklärte ihm in groben Zügen die Kooperation mit Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Kurz fragt, wie man darauf komme, dass er so etwas beauftragt habe. "Die bauen sich ihre eigenen Geschichten zusammen", antwortet Schmid. Bereits zwei Tage nach der Präsentation des Mitschnitts durch Kurz wurde Schmid von der WKStA dazu einvernommen. Dabei sagte Schmid zu seinem widersprüchlichen Verhalten, er sei zum Zeitpunkt des Telefonats davon ausgegangen, dass behördliche Telefonüberwachungen laufen.

Kurz auf Facebook: „Jeder kann sich ein Bild machen“ 

Kurz sieht sich durch die Aufnahme jedenfalls weiterhin entlastet: "Thomas Schmid versucht bei der WKStA durch die falsche Aussage, er hätte in meinem Auftrag gehandelt, den Kronzeugenstatus zu erlangen und straffrei zu kommen. Die Realität sagt das genaue Gegenteil, wie dieses Tonband jetzt beweist", meinte Kurz Dienstagmittag auf Facebook. "Jeder kann sich selbst ein Bild machen."

Die WKStA ermittelt seit längerem gegen Kurz, sein engstes berufliches Umfeld, Schmid, Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), die Meinungsforscherin Beinschab, die Medienmanager Helmuth und Wolfgang Fellner und - nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - auch gegen die ÖVP selbst. Die WKStA geht davon aus, dass aus budgetären Mitteln des Finanzministeriums ausschließlich parteipolitisch motivierte, teilweise manipulierte Umfragen im Interesse von Kurz und damit auch der ÖVP erstellt und auf Kosten des Steuerzahlers in der Mediengruppe "Österreich" veröffentlicht wurden. Der Verdacht der Untreue, der Bestechlichkeit und Bestechung, des Missbrauchs der Amtsgewalt und weiterer Delikte steht im Raum.

Wie ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker Montagabend in der "ZiB2" bestätigt hat, bezahlt die ÖVP nach wie vor den Rechtsanwalt von Ex-Parteichef Kurz. Stocker verwies auf den Beschluss des Bundesparteivorstandes 2020, dass bestimmte Funktionäre Rechtsschutz genießen, wenn sie in Ausübung ihrer Funktion in die betreffende Situation kamen. Wer von den aktuell Beschuldigten sonst noch davon profitiert, wusste Stocker "nicht auswendig"; es sei in dem Beschluss definiert, wem dieser Rechtsschutz zustünde. Dass auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) darunter fällt, glaube er nicht. Ob es auch im Fall einer Verurteilung dabei bleibt, "werden wir bewerten, wenn wir am Ende des Verfahrens stehen".

(APA)

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