Der frühere BZÖ-Abgeordnete stellte das Gespräch zwischen Kurz und Schmid online und rechtfertigt das mit Ibiza. Zu Recht?
Man darf ein Gespräch, an dem man selbst beteiligt ist, für sich aufnehmen. Man darf dieses auch verschriftlichen und auf diese Weise für andere publik machen, wie Sebastian Kurz es nach seinem Telefonat mit Thomas Schmid gemacht hat. Dass der frühere BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner aber nun die Aufnahme ebendieses Telefonats via Twitter veröffentlichte, ist rechtlich heikel.
Laut Strafgesetz ist zu bestrafen, wer Tonaufnahmen Dritter ohne deren Einverständnis veröffentlicht. Das hat Petzner getan. Er verweist auf das Ibiza-Video, das von Medien gezeigt wurde. Spricht das dafür, dass auch Petzner nun so handeln durfte?