Kunstschwindel

Hellers falscher Rahmen: "Schaden für den Kunstmarkt ist irreversibel"

Das Basquiat-Bild mit dem falschen Basquiat-Rahmen sieht man hier links in der Wiener Wohnung von André Heller. Die zu Besuch befindliche ´Presse´-Redakteurin. r Wohnung, der B
Das Basquiat-Bild mit dem falschen Basquiat-Rahmen sieht man hier links in der Wiener Wohnung von André Heller. Die zu Besuch befindliche ´Presse´-Redakteurin. r Wohnung, der B(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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André Heller verkaufte offenbar einen Bilderrahmen als Werk Jean-Michel Basquiats. Fälschungen sind für den Kunstmarkt ähnlich wie Korruption in der Politik, erklärt ein Experte.

Auch am Tag, nachdem der "Falter" publik machte, dass Universalkünstler André Heller einen Rahmen von Jean-Michel Basquiat gefälscht hat, geht die Diskussion über die Causa weiter. "Es wäre ein Scherz gewesen, wenn Heller es bis zur Bezahlung hätte kommen lassen und sich dann als Urheber zu erkennen gegeben hätte", kommentiert der Kunstexperte und Auktionator Otto Hans Ressler. Nachdem aber Geld geflossen sei, sehe er die Sache jedoch anders.

Er sei allerdings kein Anwalt, um dies rechtlich zu beurteilen,
unterstreicht Ressler. Fest stehe für ihn jedenfalls: "Der Schaden
für den Kunstmarkt ist angerichtet und irreversibel." Fälschungen
seien "ein Riesenproblem für den Kunstmarkt, vergleichbar mit der
Korruption in der Politik. Das untergräbt das Vertrauen und
verleidet die Freude an der Kunst." Als Teil des Problems empfindet
er den Umstand, "dass die Gerichte völlig unangemessen mit diesen
Fällen umgehen, obwohl es oft um hohe Summen geht". Verfahren in
Fälschungsfällen würden regelmäßig eingestellt.

Über den Basquiat-Experten Dieter Buchhart, den Heller mit seiner Geschichte überzeugt habe, könne man jedenfalls nicht die Nase rümpfen: "Jeder von uns kann sich irren. Manchmal sind Fälschungen so gut, dass sogar die Künstler selbst darauf hereinfallen.“ Im Gespräch mit der "Presse“ hatte Buchhart, der auf den Rahmen hereingefallen war, sich von Heller deutlich vor den Kopf gestoßen gezeigt. Der habe ihm "am 1. Juni 2016“ gesagt, "dass der Künstler Jean-Michel Basquiat einen Rahmen mit kleinen Zeichnungsfragmenten Basquiats selbst angefertigt hat“, stellt er klar. Buchhart hat das damalige Gespräch auch auf Video aufgezeichnet.

Tatbestand des Betrugs und "Tätige Reue"?

Eine rechtliche Einschätzung zur aktuellen Causa gab der
in Linz tätige Rechtsanwalt Oliver Plöckinger, der über "Raubkopie
und Kunstfälschung" habilitiert hat. Habe man ein Werk selbst
hergestellt und unter dem Deckmäntelchen, es stamme von einem
anderen Künstler, verkauft, so könne der Tatbestand des Betrugs
erfüllt sein, so Plöckinger grundsätzlich. Notwendig für Betrug sei
eine Täuschung über Tatsachen, etwa die Herkunft - wenn man etwa behaupte, das selbst gemachte Werk sei ein Basquiat. Auf der
Gegenseite müsse ein Irrtum vorliegen, etwa einen Basquiat zu kaufen und einen Heller zu erhalten, und ein Vermögensschaden entstehen. Außerdem brauche es einen Bereicherungsvorsatz. "Es kann reichen, dass man den Käufer täuscht", sagte Plöckinger.

Da Heller den Rahmen zurückgekauft habe, könnte allerdings der
Strafaufhebungsgrund "Tätige Reue" erfüllt sein. Auch hier gibt es
Voraussetzungen: eine vollständige Schadenswiedergutmachung, die freiwillig und rechtzeitig passieren muss - nämlich bevor eine
Strafverfolgungsbehörde von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat. Dann würde die eingetretene Strafbarkeit aufgehoben werden, es könne zu keiner Bestrafung mehr kommen.

Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist aktuell kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem vermeintlich von Starkünstler Basquiat, in Wirklichkeit aber von Heller geschaffenen Bilderrahmen anhängig. Sollte wegen des "kindischen Streichs", wie Universalkünstler Heller den Ver- und späteren Rückkauf laut der Wiener Wochenzeitung "Falter“ bezeichnet, noch Anzeige erstattet werden, wird diese wie üblich von einer Staatsanwältin bzw. einem Staatsanwalt auf einen etwaigen Anfangsverdacht hin geprüft werden.

Heller: „Es kam der Tag, an dem ich ihn testen wollte"

Der "Falter" hatte am Mittwoch enthüllt, dass 2017 ein vermeintlich von Basquiat 1987 kreierter Rahmen gemeinsam mit einem
"Untitled" bezeichneten Porträt des Künstlers auf der New Yorker
Kunstmesse Tefaf für einen Millionenbetrag angeboten wurde. Während die Echtheit des Gemäldes unbestritten ist, stammte der Rahmen jedoch von André Heller - was dieser im Gespräch mit dem Experten Buchhart anders darstellte.

Letztlich sei es darum gegangen, Buchhart zu täuschen, gestand
Heller zu. "Buchhart erweckte den Eindruck, als wäre er der beste
Basquiat-Kenner auf dem Planeten. Nachdem er mich und alle anderen niedergeredet hatte mit dem, was er über Basquiat weiß, kam der Tag, an dem ich ihn testen wollte", so Heller im "Falter": "Retrospektiv betrachtet, ist das Ganze erstens ein kindischer Streich. Zweitens ist es naturgemäß eine Angeberei."

Ein Käufer in New York fand sich damals nicht. "Ich hätte ihn
auch nicht verkauft", behauptet Heller im "Falter"-Interview.
Dennoch wechselte die Basquiat-Heller-Kombo alsbald den Besitzer. So erwarb der Wiener Künstlermanager Amir Shariat für einen Kunden zunächst die Zeichnung, während der Rahmen an Heller zurückging - bis der Kunde 2018 dann doch auch den gefälschten Rahmen kaufte, laut "Falter" für 800.000 Euro.

Heller schrieb in den damaligen Kaufvertrag allerdings: "Ein
Echtheitszertifikat ist nicht vorhanden." Während der Anwalt von
Heller betont, dass das Werk lediglich als Rahmen, auf dem sich
Basquiat-Zeichnungen befinden, verkauft worden sei, meint
Zwischenhändler Shariat: "Der Rahmen war von Basquiat. Das hat der Heller so gesagt." Dem widersprach Heller infolge gegenüber dem "Kurier": "Ich habe gesagt, das ist ein Rahmen mit eingearbeiteten Basquiat-Zeichnungen, und als solchen habe ich ihn auch weitergegeben." Überhaupt weise er "weite Teile des
'Falter'-Artikels als unwahr entschieden zurück".

In jedem Falle hat Heller den Rahmen mittlerweile zurückgekauft,
wie er dem "Kurier" bestätigte, "weil ich vermeiden wollte, dass
mein Ruf durch zur Diskussion gestellte Behauptungen geschädigt
wird." Im "Falter" hatte er beschieden: "Ich bin ein vom Glück
gesegneter Mensch und bringe mich doch nicht durch einen
Fälschungsvorwurf in Gefahr."

(APA/red.)

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