Der Ex-Öbag-Chef hat neue Fakten vorgelegt. Entscheidend ist, wie glaubwürdig er dabei war.
Im Untersuchungsausschuss hat Thomas Schmid eisern geschwiegen, vor der Staatsanwaltschaft will er weiter aussagen. Sein Hauptziel, auch wenn er noch gar nicht offiziell darum angesucht hat: den Kronzeugenstatus zu erhalten und damit mit einer Diversion oder einer geringeren Strafe davonzukommen. Ob das gelingt, ist noch offen, entscheiden wird darüber die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Deren vorgesetzte Behörden, also Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium, müssen das genehmigen.
Die rechtlichen Grundlagen
Sich als Kronzeuge anzubieten ist eine riskante Sache: Man muss freiwillig zur Staatsanwaltschaft gehen, dort ein reumütiges Geständnis ablegen und dabei Neues offenbaren, das wesentlich zur Aufklärung der Straftat beiträgt – wobei wichtig ist, dass nicht nur der eigene Tatbeitrag geschildert wird, sondern auch Informationen über andere involvierte Personen gegeben werden. Erst wenn man all diese Informationen geliefert hat, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob der Kronzeugenstatus gewährt wird. Es kann also durchaus auch passieren, dass man sich selbst belastet hat, aber nichts dafür bekommt (außer einer geringeren Strafe wegen des reumütigen Geständnisses). Wobei aber anzunehmen ist, dass Schmids Anwalt, Roland Kier, die Möglichkeiten ausgelotet hat, bevor die Befragungen begannen. Wie stehen nun die Chancen von Thomas Schmid?