Gesetzesprüfung

Beinahe entlassener Richter ist jetzt ein Fall für den VfGH

Personalausschuss verfassungswidrig?

Wien. Der Fall jenes Wiener Verwaltungsrichters, der vor Kurzem noch knapp vor seiner Entlassung stand, beschäftigt jetzt auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser soll prüfen, ob der Personalausschuss des Landesverwaltungsgerichts Wien verfassungswidrig zusammengesetzt ist; beantragt hat das kein Geringerer als der Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Wie berichtet hatte der heuer 51-jährige Richter in zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen eine Beurteilung als „nicht entsprechend“ verpasst bekommen. Die Beurteilungen des fachlich gut geeigneten Juristen durch den Personalausschuss waren nicht frei von Widersprüchen. Eine Revision gegen die erste der beiden wurde jedoch zurückgewiesen, und während eine zweite dort noch anhängig war, schickte sich das Bundesverwaltungsgericht im September an, die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aus den beiden „Fünfern“ zu ziehen: nämlich den Richter des Dienstes zu entheben. Das ist ausschließlich für das Verwaltungsgericht Wien so vorgesehen; andere Richter in dieser Situation würden in den Ruhestand versetzt und stünden nicht ohne Bezüge auf der Straße.

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