Morgenglosse

Die Motivation, für einen guten Zweck zu spenden

Wer in Wien bauen wollte und dafür die richtige Widmung von den städtischen Beamten brauchte, spendete an den Entwicklungshilfe-Verein von Christoph Chorherr - das ist, grob gesagt, der Tenor der Anklage. Doch auf eine so einfache Formel lässt sich der heute beginnende Chorherr-Prozess nicht bringen.

Es soll in Wien jahrelang den Deal „Widmung gegen Geld“ gegeben haben. Ebendies wird Christoph Chorherr, dem früheren Planungssprecher der Wiener Grünen, von der Anklagebehörde zur Last gelegt. Ab heute, Dienstag, beginnt der Korruptionsprozess gegen den Ex-Gemeinderat. Und auch gegen mehrere Größen der Immobilienbranche. Der Verdacht wiegt schwer: Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit bzw. Bestechung.

Aber so einfach ist das Ganze natürlich nicht. Ja, es wurde gespendet. Und ja, Chorherr, mittlerweile Bäcker (Eigendefinition), hat die Hand aufgehalten. Aber nicht für sich. Sondern für den guten Zweck. Das ist - isoliert betrachtet - nicht straf-, sondern ehrbar. 

Nun kommt es freilich nicht auf eine isolierte Betrachtung, sondern auf das Gesamtbild an. Das ist weniger schön. Ein Mandatar, dessen Stimme bei städtischen Widmungsverfahren doch ein gewisses politisches Gewicht hat, lässt (potenzielle) Projektwerber in die Vereinskasse einzahlen.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mag zu der Vermutung gelangt sein, dass Spenden in einem derartige Setting nicht allein dem Guten dienen. Aber darum geht es eigentlich nicht. Nicht in einem Strafprozess. Da zählen Beweise und Indizien, die vom Gericht zu würdigen sind. Und da zählt - im konkreten Fall - die Frage, ob sich am Schluss mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit sagen lässt, dass die inkriminierten Gelder (und damit der Vorteil für den Hilfsverein) jeweils mit einem bestimmten Amtsgeschäft verknüpft waren. Nur wenn dieser Beweis gelingt, kann es Schuldsprüche geben. Bis dahin muss gelten, was die Angeklagten sagen: „Nicht schuldig“.        

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