Dienstrecht: Papamonat nun ab Jahresbeginn

Papamonat Jahresbeginn
Papamonat Jahresbeginn(c) Teresa Zötl
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Neuregelung für den Bundesdienst kommt ab März zum Tragen. Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung aber Väter, die bei ihrem daheimbleiben wollen, müssen Antritt zwei Monate vorher melden.

Wien. So mancher männliche Bundesbedienstete hat bereits bedauert, dass diese Neuregelung für ihn schon zu spät kommt. Mit Jänner des neuen Jahres wird jedenfalls erstmals ein Rechtsanspruch eingeräumt, dass im Bundesdienst beschäftigte Väter nach der Geburt ihres Kindes „bis zu vier Wochen“ zu Hause bleiben können.

Die Weichen zu dieser neuen gesetzlichen Bestimmung für einen sogenannten Papamonat wurden auf Betreiben der für den öffentlichen Dienst zuständigen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) gestellt. Die Bestimmungen treten mit Jänner 2011 in Kraft, sie wurden knapp vor Weihnachten im Zuge der Budgetbegleitgesetze im Dienstrecht beschlossen.

Praktisch wird es allerdings voraussichtlich noch bis März dauern, bis der Papamonat erstmals angetreten werden kann. Denn ein Vater, der von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dies zwei Monate vor Antritt des Papamonats – im Regelfall wird dies zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes sein – seiner Dienstbehörde melden, damit diese disponieren kann. Anzugeben sind der Beginn und die gewünschte Dauer der Freistellung. Der Papamonat muss dann innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes angetreten werden. Voraussetzung ist auch, dass der Vater mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

Antrag bei der Dienstbehörde

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf diese neue Art der Freistellung, allerdings gibt es die Einschränkung, dass dabei auf „dienstliche Interessen Rücksicht genommen werden muss“. Laut Auskunft des zuständigen Beamtenministeriums müsste es sich allerdings um „gravierende Gründe“ handeln, wenn der Antritt des Papamonats verweigert wird.

Eine generelle Obergrenze, wonach nur ein bestimmter Anteil an Beschäftigten einer Dienststelle gleichzeitig den Papamonat nützen darf, ist zwar nicht festgeschrieben. Es muss jedoch der reguläre Dienstbetrieb sichergestellt sein. Wo müssen interessierte Väter ihren Antrag auf einen Papamonat stellen? Dieser muss bei den jeweiligen Dienstbehörden der einzelnen Ressorts eingebracht werden. Derartige Anträge sind „im Dienstweg“ an die oder den Vorgesetzten weiterzuleiten. Ein solcher Antrag muss im Regelfall in schriftlicher Form beziehungsweise per E-Mail erfolgen, damit auch die Einhaltung der Fristen belegt werden kann.

Während des Papamonats wird der Bezug des Vaters nicht ausbezahlt, daher erwartet sich das Ministerium durch die neue Maßnahme unter dem Strich sogar Einsparungen. Die Sozialversicherung läuft während der Freistellung weiter. Für die Inanspruchnahme des Papamonats gibt es keine Untergrenze, wie lange man zuvor beim Bund beschäftigt war.

Kürzer als vier Wochen möglich

Väter, die die neue Möglichkeit nützen wollen, müssen auch nicht die vollen vier Wochen bei ihrem Kind daheimbleiben. Es gibt keine zeitlich limitierte Untergrenze bei dieser Neuregelung. Es könnte der „Papamonat“ daher beispielsweise auch kürzer als eine Woche in Anspruch genommen werden.

Für Väter im Bundesdienst, die künftig noch mehrere Kinder haben, gibt es beim Anspruch auf den Papamonat keine Einschränkung. Es ist also keine Begrenzung vorgesehen, dass der Papamonat nur bei einer bestimmten Anzahl von Kindern in Anspruch genommen werden kann.

Auf einen Blick

Papamonat. Ab Jänner 2011 wird für Bundesbedienstete ein Rechtsanspruch eingeführt, dass Väter innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ihres Kindes bis zu vier Wochen unbezahlt freigestellt werden müssen. Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin zu stellen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.12.2010)


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