Maastricht-Kriterien

Neue Schuldenregeln für die EU

Das Gebäude der Europäischen Union in Brüssel.
Das Gebäude der Europäischen Union in Brüssel.(c) REUTERS/ /Piroschka van de Wouw
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Die Europäische Kommission schlägt vor, den seit 2020 sistierten Stabilitätspakt ab 2024 flexibler anzuwenden. Ausgaben für Klima- und Digitalreformen sollen nicht zu Defizitverfahren führen.

Nach drei Jahrzehnten beharrlicher Missachtung der Maastricht-Kriterien durch fast alle EU-Staaten zieht die Europäische Kommission nun die Reißleine. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, welcher die jährlichen Defizite und die angehäufte Verschuldung unter Kontrolle halten soll, wird von Grund auf reformiert. „Komplexität“, „unrealistischer Pfad zur Schuldensenkung“, „begrenzte Anreize für Reformen und Investitionen“, „mangelnde Verantwortung“, „geringer Vollzug“: Diese Mängel beklagt die Kommission in einem internen, der „Presse“ vorliegenden Dokument am bisherigen Pakt. Derzeit sind die Regeln des Defizitverfahrens wegen der angespannten weltwirtschaftlichen Lage ohnehin bis Ende 2023 ausgesetzt. Ab 2024, wird die Kommission am Mittwoch bei der Vorstellung ihrer unverbindlichen Mitteilung an die nationalen Regierungen plädieren, soll ein erneuerter Stabilitäts- und Wachstumspakt dafür sorgen, dass einerseits in der EU verantwortungsvollere Budgetpolitik gemacht wird, dies jedoch andererseits nicht zulasten dringend nötiger und enormer Investitionen in die Energie- und Digitalwende geht.

1 Wozu gibt es den Stabilitätspakt, und was genau schreibt er den EU-Staaten vor?

Als vor drei Jahrzehnten die Währungsunion aus der Taufe gehoben wurde, war die Skepsis allen voran in Deutschland groß. Drei Regeln sollten sie zerstreuen: nicht mehr Defizit als drei Prozent der Wirtschaftsleistung pro Jahr, keine kumulierte Staatsschuld, die 60 Prozent derselben übersteigt, und keine Teuerungsrate, die mehr als 1,5 Prozentpunkte über jener der drei Staaten mit der niedrigsten Inflation des Vorjahres liegt. Bei Verstößen sollen Geldstrafen drohen. Wer über der 60-Prozent-Schuldengrenze liegt, soll über zwei Jahrzehnte pro Jahr ein Zwanzigstel des überschüssigen Betrags abtragen müssen.

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