Zelt-Debatte

Nach Bescheid in St. Georgen: Geflüchtete werden in Containern untergebracht

Ein Sachverständigen-Gutachten hat auf die Gefahren der Unterbringung in Zelten aufmerksam gemacht.
Ein Sachverständigen-Gutachten hat auf die Gefahren der Unterbringung in Zelten aufmerksam gemacht.APA/ZEITUNGSFOT.AT/DANIEL LIEBL
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Bürgermeister Ferdinand Aigner hatte einen baupolizeilichen Maßnahmenbescheid ausgestellt, laut dem die Zelte binnen drei Tagen zu räumen und binnen sieben Tagen abzubauen seien. Die betroffenen Menschen kommen nun in Landesbetreung.

Nach dem baupolizeilichen Mandatsbescheid des Bürgermeisters gibt es eine Lösung für die in St. Georgen im Attergau (Bezirk Vöcklabruck) in Zelten untergebrachten Flüchtlinge. Die 100 bis 130 Menschen werden in die Landesbetreuung übernommen und auf mehrere Quartiere aufgeteilt, wurde am Mittwoch ein Bericht der "Oberösterreichischen Nachrichten" aus dem Büro des zuständigen Landesrates Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bestätigt.

Das Land übernehme grundsätzlich wöchentlich rund 100 Flüchtlinge aus der Bundesbetreuung. Im Zuge dieser Übernahme würden nun auch die Menschen aus den Zelten in St. Georgen untergebracht, hieß es. Es gebe unterschiedliche kleinere Quartiere, etwa eines in Hirschbach im Mühlkreis (Bezirk Freistadt), das diese Woche noch bezugsbereit sei, und eines in Ried im Innkreis, das noch adaptiert werden müsse.

Übersiedlung in den nächsten Tagen

Vonseiten der Bundesbetreuungsagentur (BBU) wurde bestätigt, dass die Übersiedlung der Asylwerber in den nächsten Tagen durchgeführt werde, abhängig davon, wie schnell die Kapazitäten des Landes verfügbar seien. Es solle Mittwoch oder Donnerstag geklärt werden, wo welche Leute hinkommen und bis zum Wochenende hoffe man, die Übersiedelungen hinzubekommen. Dann würden die Zelte fristgerecht abgebaut.

"Den Bescheid werden wir trotzdem beeinspruchen", kündigte ein Sprecher der BBU an. Bürgermeister Ferdinand Aigner (ÖVP) hatte einen baupolizeilichen Maßnahmenbescheid ausgestellt, laut dem die Zelte binnen drei Tagen zu räumen und binnen sieben Tagen abzubauen seien. Ein Sachverständigen-Gutachten habe ihn auf die Gefahren der Unterbringung in Zelten aufmerksam gemacht. Einem Einspruch gegen den Bescheid wäre keine aufschiebende Wirkung zugekommen. Die BBU hatte daraufhin die Obdachlosigkeit der Flüchtlinge in den Raum gestellt.

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