U-Ausschuss

Keine Akteneinsicht für VfGH-Ersatzmitglied Suppan

Anwalt Werner Suppan (links) an der Seite von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz
Anwalt Werner Suppan (links) an der Seite von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurzimago images/SEPA.Media
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Der Verfassungsgerichtshof berät außertourlich über Wahlanfechtung und U-Ausschuss-Anträge. Für diese ist ein Richter befangen.

Bei den kommenden Beratungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über die jüngsten Anträge zum ÖVP-Untersuchungsausschuss wird ein Höchstrichter sicher nicht dabei sein: Werner Suppan, Rechtsanwalt und Ersatzmitglied des VfGH. Suppan vertrat und vertritt mehrere (ehemalige) ÖVP-Politiker, darunter den früheren Parteichef und Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Die Tätigkeit Suppans als Vertreter von Sebastian Kurz „begründet seine Befangenheit in allen Verfahren über Anträge betreffend den ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss“, erklärte der VfGH am Mittwoch in einer Pressemitteilung. „Es ist daher ausgeschlossen, dass RA Mag. Suppan zu Beratungen über solche Anträge einberufen wird.“ Ersatzmitglieder werden dann zu Verhandlungen des Gerichtshofs herangezogen, wenn jemand aus dem Kreis der zwölf regulären Mitglieder ausfällt.

Der Gerichtshof hat auch klargestellt, dass Suppan keinerlei Zugang zu den Akten oder Aktenteilen bekommen kann, die diesen Untersuchungsausschuss betreffen; der Kurz-Anwalt habe zudem keinen Zugang zum elektronischen Akt im Gerichtshof.

Der VfGH tritt außertourlich vor der Dezembersession zusammen, zunächst aber – schon am 14. November – nicht zu U-Ausschuss-Anträgen, sondern zu Wahlanfechtungen. Mehrere Personen, die bei der Präsidentschaftswahl am 9. Oktober nicht antreten durften, beklagen, dass ihnen die Kandidatur zu Unrecht verweigert worden sei. Der VfGH muss binnen vier Wochen über die Anträge von Ende Oktober entscheiden.

Zadić will Schmid-Befragung eingrenzen

Am 22. November geht es dann um zwei Anträge zum U-Ausschuss. In einem Fall will Justizministerin Alma Zadić (Grüne) die (bisher ergebnislose) Befragung von Ex-Finanz-General Thomas Schmid einschränken: auf Themen, zu denen seine Einvernahme durch die WKStA bereits vollständig abgeschlossen ist. Im anderen Fall bekämpft die ÖVP-Fraktion im U-Ausschuss dessen Weigerung, von der Justizministerin die Herausgabe der internen Kommunikation der WKStA zu verlangen, die mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt.

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