Mietrecht

Mann drangsaliert Mitbewohner: Klage auf Räumung scheitert

Der Versuch, einen Vater wegen seines Sohnes zu kündigen, scheitert vor dem Höchstgericht.

Wien. Dass der in der Wohnhausanlage lebende Mann ein Problemfall ist, zeigten diverse Vorfälle. Wiederholt lauerte er einer Hausbewohnerin im Stiegenhaus auf, verfolgte sie, stellte sich ihr in den Weg und fotografierte sie ohne Einverständnis. Manchmal geschah das mehrmals täglich. Noch schlimmer war, dass der Mann im Keller der Wohnhausanlage diese ihm missliebige Frau verletzte. Er packte sie, riss sie am Sweater und drückte sie gegen die Wand. Gern klopfte der Mann auch in seiner Wohnung an die Decke, um die Hunde derselben Frau (sie wohnt über ihm) zum Bellen zu bringen.

Auch zwei andere Mitbewohnerinnen passte der Mann wiederholt ab, einer ging er sogar nach. „Wiener Wohnen“ als Vermieterin startete diverse Versuche, den Mann aus dem Haus zu bringen. Aber auch der jüngste juristische Anlauf dazu verfehlte das Ziel, wie ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt. Doch warum?

Strafrechtlich war der Mann wegen Körperverletzung und beharrlicher Verfolgung (Stalking) bereits verurteilt worden. Zivilrechtlich ist der Fall von einer Besonderheit geprägt. Der von den Vorwürfen betroffene Mann ist in der Wohnhausanlage einerseits selbst Mieter einer Wohnung. Andererseits ist sein Vater dort Mieter einer anderen Wohnung.

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