Die Wasserqualität des höchstgelegenen Badesees Österreichs ist sehr gut, bloß der Fischbestand ist nicht mehr wie früher. Der EuGH muss jetzt klären, was daraus folgt.
Wien. Der Weißensee: der höchstgelegene Badesee Kärntens, sommers wie winters als Ausflugs- und Reiseziel sehr geschätzt und dennoch ein Ruhepol, von den Touristikern punkto Wasserqualität auch als reinster Badesee der Alpen beworben. Und dann das: In rechtlicher Hinsicht soll der Zustand dieses, wie es heißt, „Oberflächenwasserkörpers“ aus heiterem Himmel „unbefriedigend“ sein.
Diese Einschätzung ist im Streit um die Errichtung einer Bootshütte im Weißensee von gerade einmal 7 x 8,5 Meter Größe getroffen worden. Ob sie den europarechtlichen Vorgaben – konkret der EU-Wasserrahmenrichtlinie – entspricht, muss jetzt aber noch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klären.
Der Streit hat eine lange Geschichte: Eine Gesellschaft hatte schon vor fast auf den Tag genau neun Jahren bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau beantragt, die geplante Hütte naturschutz- und wasserrechtlich zu bewilligen. Im Mai 2016 lehnte die Behörde dieses Ansinnen ab. Die Antragstellerin gab nicht auf, sondern rief zunächst das Landesverwaltungsgericht Kärnten an. Doch dieses bestätigte im Februar 2020 im zweiten Rechtsgang das Veto gegen die Hütte.
Begründung: Eine Genehmigung verbiete sich, weil der Gesamtzustand des Weißensees so schon als „unbefriedigend“ einzustufen sei. Deshalb müsse alles getan werden, um den Zielzustand „gut“ zu erreichen, und alles vermieden, was dieses Ziel gefährde. Das nennt sich „wasserrechtliches Verbesserungsgebot“.