Mordversuch

Menschenrechtsgerichtshof kritisiert Klagenfurter Prozess – Verurteilte in Haft gestorben

Eine Pensionistin wurde 2018 wegen eines Mordversuchs an ihrem Ehemann verurteilt. Nun kritisiert der EGMR, dass das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei.

2018 ist eine damals 77-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann verurteilt worden, sie starb vor einem Jahr in Haft. Nun entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass in ihrem Fall das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei, teilte ihr Anwalt Alexander Todor-Kostic mit. Nach zwei sich widersprechenden psychiatrischen Gutachten hätte noch ein drittes erstellt werden müssen, fasste dieser zusammen.

In Österreich war das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. "Selbstverständlich wird der OGH diese Entscheidung im Detail analysieren und beachten", sagte OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Montag zur APA. Generell würden in Österreich Verfahren aber enden, wenn jemand stirbt. "So eine Situation ist äußerst ungewöhnlich." Würde die Frau noch leben, würde der OGH veranlassen, dass das Verfahren neu durchgeführt wird, erklärte Kirchbacher. Eine direkte, sofortige Wirkung hätte die Entscheidung des EGMR in Strassburg aber nicht.

(APA)

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