Man könnte die Menschenrechtskonvention modifizieren, um z. B. mehrere Asylwerber aus demselben Land auf einmal abzuweisen. Nur ist ein Eingriff in die EMRK unrealistisch.
„Auch die Menschenrechtskonvention gehört überarbeitet“, erklärte ÖVP–Klubobmann August Wöginger in der Vorwoche mit Blick auf Asylwerber. Die Europäische Menschenrechtskonvention sei „nicht verhandelbar“, sagten hingegen am Montag Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und die grüne Justizministerin, Alma Zadić (Grüne), unisono. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen meldete sich zu Wort: „Die Menschenrechtskonvention infrage zu stellen löst keine Probleme, sondern rüttelt an den Grundfesten, auf denen unsere Demokratie ruht“, warnte er.
Die Diskussion ist nicht ganz neu. Schon der heutige FPÖ-Chef, Herbert Kickl, hatte 2019 als Innenminister Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) infrage gestellt. Seine Worte – „ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht“ – hatten umfangreiche Diskussionen zur Folge. Die Debatte um die EMRK zeichnet sich freilich wie auch nun bei Wöginger meist dadurch aus, dass die Politiker nicht dazusagen, was sie in der Konvention überhaupt konkret ändern wollten. Aber welche Bestimmungen könnte man bei der EMRK eigentlich modifizieren, um das Asylrecht zu beeinflussen? Und wie realistisch wären solche Eingriffe?