Höchstgericht

Zahlenspiel um Van der Bellens Wahl vor VfGH

Sehr im Gegensatz zu Alexander Van der Bellen und seinen Mitbewerbern schafften es die vier Antragsteller vor dem VfGH nicht einmal auf den Stimmzettel
Sehr im Gegensatz zu Alexander Van der Bellen und seinen Mitbewerbern schafften es die vier Antragsteller vor dem VfGH nicht einmal auf den StimmzettelIMAGO/SEPA.Media
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Verfassungsgerichtshof weist vier Anfechtungen zurück und macht die Wiederwahl definitiv.

Dass Alexander Van der Bellen am 9. Oktober erneut zum Bundespräsidenten gewählt worden ist, war den meisten ohnehin schon klar. Nun kann das Wahlergebnis aber auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat alle vier bei ihm eingebrachten Wahlanfechtungen zurückgewiesen, womit am Ergebnis nicht mehr zu rütteln ist.

Der vielleicht originellste der vier Antragsteller ging mit nur 125 Unterstützungserklärungen ins Rennen um die Kandidatur. Er wollte herausgefunden haben, dass nicht 6000 davon nötig wären, sondern nur sechs. Im Bundespräsidentenwahlgesetz ist die Zahl mit „6 000“ angegeben. Der VfGH macht aber – trotz der satztechnisch eher unüblichen Form – bei dem Zahlenspiel nicht mit. Er hat „keine Zweifel, dass mit dem im Gesetzestext verwendeten Zahlenbegriff sechstausend Unterstützungserklärungen gemeint sind“.

Drei Unterschriften, kein Geld

Ein anderer verhinderter Kandidat, der gar nur drei Unterschriften für sich aufgetrieben hatte, wollte sich nicht damit abfinden, dass für eine Kandidatur auch 3600 Euro bei der Bundeswahlbehörde einzuzahlen sind, und focht die Wahl deshalb an. Der Gerichtshof hat gegen den Kostenbeitrag jedoch nichts einzuwenden.

Der Dritte kam mit gleich zwei Anläufen zu früh und zu spät, nämlich zuerst noch vor der Wahl und dann nach Ablauf der einwöchigen Anfechtungsfrist. Auch der Vierte, der sparsam mit Konsonanten umgeht, scheiterte mit seinem „Antrag auf Anulierung“: Dieser war „unklar und verworren“.

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