Sexuelle Übergriffe

Eine Klägerin bei Harvey-Weinstein-Prozess weniger

Harvey Weinstein steht zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe vor Gericht.
Harvey Weinstein steht zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe vor Gericht. REUTERS
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Der Medienmogul musste sich ursprünglich in elf Anklagepunkten gegen die Vorwürfe von fünf Frauen verantworten. Eine von ihnen fällt nun aus.

In dem Prozess gegen Harvey Weinstein wegen sexueller Übergriffe hat sich die Zahl der Klägerinnen verringert. Die Staatsanwaltschaft gab am Dienstag in Los Angeles bekannt, dass die Vorwürfe von Jane Doe #5 nicht vorgebracht werden, wie im Gericht anwesende Journalisten berichteten. Eine Begründung dafür gab es zunächst nicht.

Ursprünglich musste sich Weinstein in Kalifornien in elf Anklagepunkten, darunter Vergewaltigung, verantworten. Es ging um Vorwürfe von fünf Frauen in einem Zeitraum von 2004 bis 2013.

Mit dem Ausscheiden von der als Jane Doe #5 umschriebenen und anonymisierten Klägerin fallen nun vier Anklagepunkte weg. Die Frau hatte Weinstein je zwei Fälle von Vergewaltigung und erzwungenem Oralverkehr im Jahr 2009 vorgeworfen.

Zeugin wirft Weinstein Vergewaltigung vor

In dem seit Anfang Oktober laufenden Prozess gegen den früheren Filmmogul sind bereits mehrere Frauen in den Zeugenstand getreten, darunter Jennifer Siebel, die Ehefrau des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom. Siebel, zunächst als Klägerin Jane Doe #4 aufgeführt, hatte ihre Identität enthüllt.

Die 48-Jährige hatte am Montag unter Tränen ein Treffen mit Weinstein im Jahr 2005 in einem Hotel in Beverly Hills beschrieben, bei dem sie als Schauspielerin und Produzentin über mögliche Projekte sprechen wollte. Ihrer Aussage zufolge wurde Weinstein übergriffig, zerrte sie auf ein Bett und vergewaltigte sie. Newsom, den sie 2008 heiratete, ist seit 2019 Gouverneur von Kalifornien.

Weinstein steht zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe vor Gericht. Ein Prozess in New York endete 2020 mit einem Schuldspruch und einer Haftstrafe von 23 Jahren. Sein Anwaltsteam hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Weinstein hat jede Schuld zurückgewiesen. Sexuelle Handlungen hätten immer einvernehmlich stattgefunden.

(APA/dpa)

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