Eine für alle: Was bringt die neue Verbandsklage?
Die EU hat sich auf die europaweite Einführung von Verbandsklagen geeinigt. Damit sollen gleichartige Rechtsansprüche größerer Zahl kollektiv geltend gemacht werden können. Die Umsetzungsfrist läuft noch bis 25. Dezember, das Inkrafttreten soll ein halbes Jahr später folgen. Was sind die Vor- und Nachteile, wo liegen Stolpersteine?
DISKUTIERENDE
Susanne Augenhofer, Professorin am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck
Beate Gsell, Professorin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der LMU München
Dina Komor, Senior Investment Manager und Legal Counsel beim Prozessfinanzierer Omni Bridgeway
Martina de Lind van Wijngaarden, Prozessanwältin und Partnerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer
MODERATION
Benedikt Kommenda, „Die Presse“
ZEIT UND ORT
Montag, 28. November 2022, 18:30 Uhr
Universität Innsbruck
UNO-Saal
Innrain 52
6020 Innsbruck
Eintritt frei!
Anmeldung bis 25. November 2022 unter:
Die Diskussion findet Corona-bedingt hybrid statt: DiePresse.com/Sammelklage