Operation Luxor: Weitere Verfahrensverzögerung nach Anti-Terror-Razzia

Im November 2020 fanden zeitgleich etliche Hausdurchsuchungen gegen mutmaßliche Muslimbrüder statt (Bild: eine dieser Razzien in der Steiermark).
Im November 2020 fanden zeitgleich etliche Hausdurchsuchungen gegen mutmaßliche Muslimbrüder statt (Bild: eine dieser Razzien in der Steiermark).Erwin Scheriau/APA/picturedesk
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In dem in Graz laufenden Strafverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Muslimbruderschaft und der Terrororganisation Hamas fand ein Richterwechsel statt. Zudem lehnt ein Beschuldigter den Staatsanwalt ab.

Im Rahmen der sogenannten Operation Luxor hatte es vor zwei Jahren eine Serie von Razzien in vier Bundesländern gegeben. Der Schlag richtete sich gegen mutmaßliche Mitglieder von terroristischen Vereinigungen. Hier wird von der Staatsanwaltschaft Graz die Muslimbruderschaft angegeben. Und die Hamas. Letztere gilt auch nach internationaler Definition als Terrororganisation. Für die Muslimbrüder gilt diese pauschale Zuschreibung aber nicht. Von Anfang an hatte sich das Strafverfahren nur sehr langsam entwickelt. Und es scheint weiterhin Sand im Getriebe zu sein: Es hatte vor einiger Zeit einen Wechsel des zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichters gegeben. Nun wurde erneut gewechselt. 

Ein derartiger Richterwechsel ist an sich nichts Besonderes. Allerdings ist er jedesmal mit Zeitverzögerung verbunden, da sich der jeweils neue Richter erst in den (diesfalls äußerst umfangreichen) Akt einlesen muss. Zudem hat nun einer der Beschuldigten den die Ermittlungen führenden Staatsanwalt wegen Befangenheit abgelehnt. Darüber muss nun die Staatsanwaltsleitung entscheiden.

Als Grund für die Ablehnung wurde ein Telefonat zwischen dem Anwalt dieses Beschuldigten und dem Staatsanwalt angeführt. Laut Antrag hatte sich der Staatsanwalt darin in wenig schmeichelhafter Weise über die Richter des Oberlandesgerichts Graz geäußert, also über jene Richter, welche die erwähnten Hausdurchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft haben. Vor diesem Hintergrund heißt es in dem Befangenheitsantrag, der Staatsanwalt habe sich „in eine Vorstellungswelt verrannt“. Ob das Telefonat so abgelaufen ist, wie es in dem Antrag geschildert wird, hat nun die Anklagebehörde intern zu prüfen.

(m. s.)

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