Zufallsgewinne

Gewinnabschöpfung für Übergewinne: Erlösgrenze für Stromerzeuger kommt

Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner kündigten die Änderungen am Freitagmorgen an.
Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner kündigten die Änderungen am Freitagmorgen an. (c) APA/TOBIAS STEINMAURER (TOBIAS STEINMAURER)
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Ein überdurchschnittlicher Gewinn von Öl- und Gasfirmen wird künftig bis zu 40 Prozent abgeschöpft. Stromerzeuger sollen maximal 180 Euro pro MWh erhalten. Dadurch erhofft man sich zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen.

Die Regierung bringt heute, Freitag, einen Initiativantrag zu einer Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen und einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger im Nationalrat ein. "Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen", so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Mit der Maßnahme sollen zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen generiert werden, mit denen Unterstützungen für Haushalte und Firmen finanziert werden sollen.

Ziel der Maßnahme sei es, "mehr Gerechtigkeit in die Szenerie der Verwerfung einkehren zu lassen", sagte Kogler. Europa befinde sich seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine in einem "Energiekrieg". Das führe zu Verknappungen und höheren Preisen. "Das lässt die Kassen bei den einen klingeln, und die anderen bezahlen, in einem Ausmaß, das nicht mehr hinnehmbar ist", so der Vize-Kanzler. Die für einzelne Unternehmen daraus entstehenden zusätzlichen Gewinne seien ungerecht, "in Wahrheit könnte man sagen, das ist eigentlich eine Kriegsdividende".

Zufallsgewinne mit bis zu 40 Prozent abgeschöpft

"Es ist ein Faktum, dass sehr viele Firmen im Energiebereich jetzt durch Zufall sehr gute Geschäfte machen, mit den steigenden Energiepreisen, während diese für Betriebe und die Menschen insgesamt zu einer Belastung geworden sind", sagte Brunner. Deshalb sei es in der aktuellen Situation eine Frage der Fairness, dass der Staat hier eingreift, auch weil der Bau von Infrastruktur im Energiebereich oftmals durch Steuergeld unterstützt worden sei. "Und ich sage das, obwohl ich in normalen Zeiten kein Freund von Markteingriffen bin, aber es sind nun mal außergewöhnliche Zeiten", so der Finanzminister.

Bei Öl- und Gasfirmen soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft werden, bei Stromerzeugern werden die Erlöse gedeckelt. Konkret soll bei Öl- und Gasfirmen der Durchschnittsgewinn der vier Jahre 2018 bis 2021 als Basis genommen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent davon abgeschöpft werden. Da aber zugleich die Körperschaftssteuer auf diesen Gewinn weiter fällig wird, kommt es letztlich zu einer Abgabe von 65 Prozent dieser Gewinne, erläuterte Kogler. Falls aber Firmen nachweisen können, dass sie in erneuerbare Energie investieren, sinkt die Abschöpfung von 40 auf 33 Prozent.

Stromerzeuger erhalten maximal 180 Euro pro MWh

Betroffen seien hier etwa die OMV oder das Gasspeicherunternehmen RAG, erklärte der Finanzminister. Unternehmen, die im Handel mit fossilen Energieträgern tätig sind, etwa Tankstellen, seien hingegen nicht erfasst, sagte Kogler.

Bei stromerzeugenden bzw. handelnden Firmen wiederum soll der Erlös mit 180 Euro pro MWh gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Abgeschöpft werden dann 90 Prozent des Erlöses, der 180 bzw. 140 Euro übersteigt. Auch werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu politische Einigung gebe, so Brunner.

Welche Stromerzeuger konkret zur Kasse gebeten werden, sagten die Politiker auf Nachfrage nicht: "Man hat natürlich eine Einschätzung, dass die Energieversorger, die geläufig sind, natürlich betroffen sind", sagte Brunner. Zu diesen geläufigen Stromerzeugern dürften unter anderem etwa Verbund, EVN und Wien Energie zählen.

Maßnahmen bis Ende 2023 befristet

Die Maßnahmen sind bis Ende 2023 befristet und gelten für die Gewinnabschöpfung bei fossilen Unternehmen rückwirkend ab 1. Juli, für die Obergrenze bei Stromerzeugern ab 1. Dezember 2022. Basis dafür sind EU-Bestimmungen.

Zentral sei es, die EU-Vorgaben so umzusetzen, dass Investitionen in Erneuerbare Energien weiterhin möglich sind, "das ist ja klar, wir werden uns hier nicht selber im Weg stehen", so Kogler. Investitionen, die in diesem Zusammenhang getätigt werden, können deshalb gegengerechnet werden. Welche Arten von Investitionen anrechenbar sein werden, sei noch nicht final entschieden. "Grundsätzlich geht es vor allem um die Energieproduktion, ob das Beiwerk ebenfalls eine Rolle spielen kann", sei noch nicht klar, sagte Kogler und bezog sich dabei etwa auf den Netzausbau. Pumpspeicherkraftwerke seien jedenfalls von der Maßnahme ausgenommen.

Die Höhe der Einnahmen, die durch die Maßnahme entstehen, könne derzeit noch nicht genau prognostiziert werden, weil die zusätzlichen Gewinne von der zukünftigen Entwicklung der Marktpreise für Gas und Strom abhängen, sagte Brunner und erläuterte damit die recht große Spanne von 2 bis 4 Mrd. Euro.

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