Juristische Jobs

Arbeitszeitmodelle: Es ist alles nur eine Phase

Neue Arbeitswelt: Jobsharing in Rechtsberufen
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Jobsharing kann nur funktionieren, wenn die handelnden Personen harmonieren. Darüber waren sich Experten bei einer Diskussion einig. Grundsätzlich sollte man überlegen, die Aufgaben neu zu verteilen.

Es war im August, bei dem von der „Presse“ veranstalteten Talk auf der Alm. Bei diesem Event im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach sagte Martina Kohlberger von der Universität Innsbruck, angesichts der (demografischen) Veränderungen müsse man über alternative Rahmenbedingungen für Arbeit nachdenken. Führungskräfte sollten kreativer und mutiger sein, über eine Ziel- bzw. Ergebnis- anstatt eine Präsenzkultur nachzudenken, flexible Arbeits(zeit)modelle und (Alters-)Teilzeit weiter forcieren und Jobsharing ermöglichen.

Jobsharing in juristischen Berufen beschäftigt seit langer Zeit auch den Personalexperten Bernhard Breunlich (Lawyers & More), der mit Lawyers-&-More-Gründerin Susanne Hochwarter, den Paragraphinnen und der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjurist:innen zur Diskussion über Arbeits(zeit)modelle lud.

Job für den Menschen gestalten

„Aktuell sehen wir auf dem juristischen Arbeitsmarkt große Nachfrage seitens der Unternehmen bei gleichzeitig geringem Angebot. Verstärkt wird dies durch den Generationenwechsel in Rechtsabteilungen und Kanzleien“, so Breunlich.

Der Arbeitsrecht-Experte Wolfgang Mazal, der auch das Österreichische Institut für Familienforschung an der Universität Wien leitet, meinte, es gehe darum, den Job für den Menschen zu gestalten – nicht umgekehrt. „Wir haben die Arbeitsorganisation in der Hand, Organisationen müssen auf die Höhe der Zeit unserer Gesellschaft kommen und den Lebensentwürfen junger Menschen begegnen.“

Mazal spricht sich daher für ein Lebensphasenmodell aus, das die Ansprüche an den Arbeitsplatz je nach Lebenssituation definiert. Arbeit sollte teilzeitfähig sein und „nicht die in den derzeitigen Organisationen bestehenden Jobs einfach geteilt werden“.

Damit erspare man sich auch die leidige Diskussion um den Begriff Work-Life-Balance: „Work ist nicht der ,Gegenort‘ des Lebens, sondern Teil davon. Am Anfang der Karriere sollte der Job im Vordergrund stehen.“ Und wenn schon Balance, dann bevorzuge er den Begriff Work-Family-Balance.

„Jobsharing hätte das Potenzial, mehr Selbstverwirklichung neben der Arbeit zu ermöglichen“, sagte hingegen Dora Bertrandt, Gründerin des Vereins Die Paragraphinnen, der Frauen in juristischen Berufen fördern möchte. „Zu Beginn der Karriere liegt der Fokus klar auf der Ausbildung. Wenn später Familie als Thema dazukommt, gibt es wahrscheinlich mehr Potenzial für kreative Arbeitsmodelle.“ Der Arbeitsmarkt werde akzeptieren müssen, dass sich Werte verändern. Viele junge Juristen fühlten sich nicht wertgeschätzt – das beginne bereits im Studium. Die Lösung liege in der klaren Kommunikation von Erwartungen. Vonseiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

„Jobsharing und Teilzeit generell haben den Vorteil einer Risikostreuung“, sagte Christoph Mandl, Personalchef der Wirtschaftskammer Österreich. Denn Teilzeitkräfte hätten das Potenzial, bei Ressourcen-Engpässen aufzustocken. „Die Menschen, die den Job teilen, müssen sich gut verstehen und gut abgestimmt sein. Solche Modelle sind fast ausschließlich in Transformationszeiten wie Elternteilzeit oder bei bevorstehenden Pensionierungen möglich.“ Und das auch nur dann, wenn es individuell für die Beteiligten und den Arbeitgeber eine praktikable Lösung ist. „Eine besondere gesetzliche Regelung braucht es dafür nicht.“

An der Attraktivität arbeiten

Jedenfalls sei Jobsharing ein Organisations- und Kommunikationsthema, meinte Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak. Sinnvoll sei Jobsharing, wenn es darum gehe, die Nachfolge aufzubauen und Aufgaben zu teilen.

„Generationen von Anwälten – fast nur Männer – haben es geschafft, diesen Arbeitsmarkt nicht sehr attraktiv erscheinen zu lassen“, sagte sie. Weil man in der Beratung von externen Faktoren abhängig sei, sei modernes, kollaboratives Arbeiten entscheidend. „Ich sehe bei unseren Klienten, dass sie angesichts des Fachkräftemangels geneigt sind, Wünschen von Bewerbern nachzugeben: Manchmal funktioniert es, dass man sich eine Position teilt. Bei Jobsharing ist geteilte Führungsverantwortung eine besondere Herausforderung.“ Allerdings, gab sie zu bedenken, sei die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung von „verantwortlichen Beauftragten“ nicht teilbar. (red.)

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